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Beschlusstext (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie hier: Zuschussbedarf für die Offene Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
24.11.10, 09:57
Aktualisiert
24.11.10, 09:57
Beschlusstext (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie
hier: Zuschussbedarf für die Offene Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit) Beschlusstext (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie
hier: Zuschussbedarf für die Offene Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2010 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie hier: Zuschussbedarf für die Offene Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit Die Verwaltung informiert den Ausschuss über den derzeitigen Sachstand. Das Mitglied Fiebrich spricht sich gegen eine Kürzung im Bereich der offenen Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit aus und erläutert seine Position. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin ,dass eine Beratung im Sinne einer Vorlage nicht Gegenstand der heutigen Sitzung ist. Grundlage der Beratung sei eine INFO, die den derzeitigen Stand der Gespräche mit den Akteuren der offenen Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit wiederspiegelt. Das Mitglied Stolz spricht sich für einen offenen Dialog über künftige Inhalte und Kooperationsformen im Bereich der offenen Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit aus. Frau Stolz erwartet, dass alle Beteiligten ohne Vorfestlegung in diesen Dialog eintreten. Darüber hinaus bittet sie um weitere Informationen über die derzeitigen Strukturen im Bereich der offenen Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit. Das Mitglied Zimmermann hebt hervor, dass die verbandliche Jugendarbeit ein wesentliches Element der Jugendarbeit darstellt. Seines Erachtens sollten Einsparungen nicht im Vordergrund stehen. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII, Frau von Sturm, kritisiert, dass die Info 49/2010 ohne ausreichende Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft in den Geschäftsgang des Ausschusses eingeflossen sei. Sie erklärt, dass die Träger der offenen Jugendarbeit im Rahmen des Qualitätsdialoges bereits jetzt flexibel auf die jeweiligen Bedarfe eingehen. Dies beinhaltet auch die Einbeziehung der verbandlichen Jugendarbeit sowie den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter. Diese können jedoch ihrer Meinung nach nur eine Ergänzung hauptberuflicher Fachkräfte darstellen. Das Mitglied Waasem hebt nochmals hervor, dass der fachliche Diskurs in den Beratungen des Jugendhilfeausschusses im Vordergrund stehen sollte. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Besonderheit hin, dass entgegen sonstiger Gepflogenheiten die Bürgermeister der betroffenen Kommunen sich offensichtlich für eine uneingeschränkte Beibehaltung des bestehenden Angebotes aussprechen. Info 49/2010 Das Mitglied Plützer unterstützt diese Aussage. Im Übrigen sieht er es aus fachlicher Sicht als nicht sinnvoll an, eine Trennung zwischen verbandlicher und offener Jugendarbeit vorzunehmen. Kreisjugendpfleger Lorbach weist in diesem Kontext auf die Info 64/2009 hin. Hierin werden die Handlungsfelder der offenen Jugendarbeit beschrieben. Er erklärt, auf aus seiner Sicht schon jetzt eine Kooperation mit der Jugendverbandsarbeit stattfindet. Nach einer weiteren Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, dass zunächst die offensichtlich vorhandenen Informationsdefizite über Art und Umfang der Jugendverbandsarbeit im Kreis Euskirchen durch die Verwaltung aufgearbeitet werden sollen. Auf der Basis dieses Grundlagenmaterials soll dann eine durch den Kreistag eingesetzte Arbeitsgruppe den Dialog über eine inhaltliche Ausgestaltung der Jugendarbeit fortführen. Ziel ist es, dem Jugendhilfeausschuss eine fortgeschriebene Konzeption für diesen Bereich vorzulegen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung: Der Kreistag richtet eine Arbeitsgemeinschaft ein mit dem Ziel, eine Konzeption zur inhaltlichen Ausgestaltung der Jugendarbeit zu erarbeiten. Diese Arbeitsgemeinschaft soll aus Vertretern der im Jugendhilfeausschuss vertretenen politischen Fraktionen, zweier Vertreter der AG § 78 SGB VIII, sowie der Verwaltung bestehen. Abstimmungsergebnis : einstimmig