Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
24.11.10, 09:57
Aktualisiert
24.11.10, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2010 im Sitzungssaal
2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger
der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie
hier: Zuschussbedarf für die Offene Jugendarbeit /
Jugendverbandsarbeit
Die Verwaltung informiert den Ausschuss über den derzeitigen
Sachstand.
Das Mitglied Fiebrich spricht sich gegen eine Kürzung im
Bereich der offenen Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit aus
und erläutert seine Position.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin
,dass eine Beratung im Sinne einer Vorlage nicht Gegenstand
der heutigen Sitzung ist. Grundlage der Beratung sei eine
INFO, die den derzeitigen Stand der Gespräche mit den
Akteuren der offenen Jugendarbeit sowie der
Jugendverbandsarbeit wiederspiegelt.
Das Mitglied Stolz spricht sich für einen offenen Dialog über
künftige Inhalte und Kooperationsformen im Bereich der offenen
Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit aus.
Frau Stolz erwartet, dass alle Beteiligten ohne Vorfestlegung in
diesen Dialog eintreten. Darüber hinaus bittet sie um weitere
Informationen über die derzeitigen Strukturen im Bereich der
offenen Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit.
Das Mitglied Zimmermann hebt hervor, dass die verbandliche
Jugendarbeit ein wesentliches Element der Jugendarbeit
darstellt. Seines Erachtens sollten Einsparungen nicht im
Vordergrund stehen.
Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII,
Frau von Sturm, kritisiert, dass die Info 49/2010 ohne
ausreichende Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft in den
Geschäftsgang des Ausschusses eingeflossen sei. Sie erklärt,
dass die Träger der offenen Jugendarbeit im Rahmen des
Qualitätsdialoges bereits jetzt flexibel auf die jeweiligen Bedarfe
eingehen. Dies beinhaltet auch die Einbeziehung der
verbandlichen Jugendarbeit sowie den Einsatz ehrenamtlicher
Mitarbeiter. Diese können jedoch ihrer Meinung nach nur eine
Ergänzung hauptberuflicher Fachkräfte darstellen.
Das Mitglied Waasem hebt nochmals hervor, dass der fachliche
Diskurs in den Beratungen des Jugendhilfeausschusses im
Vordergrund stehen sollte. Er weist in diesem Zusammenhang
auf die Besonderheit hin, dass entgegen sonstiger
Gepflogenheiten die Bürgermeister der betroffenen Kommunen
sich offensichtlich für eine uneingeschränkte Beibehaltung des
bestehenden Angebotes aussprechen.
Info 49/2010
Das Mitglied Plützer unterstützt diese Aussage. Im Übrigen
sieht er es aus fachlicher Sicht als nicht sinnvoll an, eine
Trennung zwischen verbandlicher und offener Jugendarbeit
vorzunehmen.
Kreisjugendpfleger Lorbach weist in diesem Kontext auf die Info
64/2009 hin. Hierin werden die Handlungsfelder der offenen
Jugendarbeit beschrieben. Er erklärt, auf aus seiner Sicht
schon jetzt eine Kooperation mit der Jugendverbandsarbeit
stattfindet.
Nach einer weiteren Diskussion schlägt der Vorsitzende vor,
dass zunächst die offensichtlich vorhandenen
Informationsdefizite über Art und Umfang der
Jugendverbandsarbeit im Kreis Euskirchen durch die
Verwaltung aufgearbeitet werden sollen. Auf der Basis dieses
Grundlagenmaterials soll dann eine durch den Kreistag
eingesetzte Arbeitsgruppe den Dialog über eine inhaltliche
Ausgestaltung der Jugendarbeit fortführen. Ziel ist es, dem
Jugendhilfeausschuss eine fortgeschriebene Konzeption für
diesen Bereich vorzulegen.
Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Der Kreistag richtet eine Arbeitsgemeinschaft ein mit dem Ziel,
eine Konzeption zur inhaltlichen Ausgestaltung der
Jugendarbeit zu erarbeiten.
Diese Arbeitsgemeinschaft soll aus Vertretern der im
Jugendhilfeausschuss vertretenen politischen Fraktionen,
zweier Vertreter der AG § 78 SGB VIII, sowie der Verwaltung
bestehen.
Abstimmungsergebnis : einstimmig