Daten
Kommune
Hürtgenwald
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88 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 22.11.2012
öffentlich
131/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
VI neue
Hundesteuersatzung
2013
26.10.2012
TOP- Nr.:
Datum:
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die beigefügte Hundesteuersatzung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Mehreinnahme ca. 5.000,00 € ohne Berücksichtigung der Anschaffungskosten pp. für die
Hundetoiletten.
Sachverhalt:
Die Hundesteuersätze wurden zum 01.01.2009 wie folgt erhöht:
a)
b)
c)
d)
ein Hund
zwei Hunde
drei und mehr Hunde
gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde)
oder Hunde bestimmter Rassen
66,00 €
78,00 € je Hund
96,00 € je Hund
660,00 € je Hund.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.05.2012 wurde unter Tagesordnungspunkt Nr. 49/2012
bereits beschlossen, zur Deckung der Anschaffungs- und Folgekosten bei der Anschaffung von
20 Hundetoiletten die Hundesteuer zu erhöhen. Hierbei sind Gesamtkosten in Höhe von
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ca. 5.000,00 € genannt worden. Dieses entspricht bei rd. 850 Hunden einem Betrag von ca. 6,00 €
je Hund.
Außerdem wurden in diesem Jahr die Hundesteuersätze bei den Kommunen im Kreis Düren
nachgefragt und das Ergebnis im interfraktionellen Gespräch am 26.09.2012 präsentiert. Dabei
wurde festgelegt, die Steuersätze jeder Abgabenart um jeweils 6,00 € zu erhöhen.
Die geänderten Steuersätze sowie zusätzliche Änderungen sind in der Gegenüberstellung der
Hundesteuersatzung vom 17.12.2010 und der neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2013
grau hinterlegt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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