Daten
Kommune
Hürtgenwald
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48 kB
Erstellt
17.09.12, 17:18
Aktualisiert
17.09.12, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 25.09.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
103/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
752.270
06.09.2012
Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald in der beiliegenden Form.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
In § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald ist geregelt, dass auf
Wunsch eine Plakette mit Namen und Lebensdaten an dem Beisetzungsbaum angebracht werden
kann. In der Praxis werden auf einem Schild bis zu 6 Verstorbene eingetragen. An Bäumen, wo
bis zu 12 Urnen beigesetzt werden können, werden gegebenenfalls 2 Schilder mit je 6 Namen und
Lebensdaten angebracht. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird es für notwendig erachtet, diese
Praxis in der Friedhofssatzung festzustellen.
In der Vergangenheit wurde mehrfach von seiten der Ruhehainbesucher darauf hingewiesen, dass
Personen mit Metalldetektoren angetroffen wurden. Nach Ansprache durch die Besucher haben
diese Personen ihre Arbeit eingestellt und das Urnenwaldgelände verlassen. Dennoch wird es für
nötig erachtet, ein diesbezügliches Grabungsverbot in der Friedhofssatzung zu verankern. Eine
entsprechende Regelung ist daher in § 10 Ziffer 2 Buchstabe g) der Friedhofssatzung vorgesehen.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da dem entgegenstehende Gründe nicht offensichtlich sind, beschließt der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald die Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald in der beiliegenden Form.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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