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Beschlusstext (Bezuschussung der Kindergärten der kommunalen Träger im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2011/12)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
24.11.10, 09:57
Aktualisiert
24.11.10, 09:57
Beschlusstext (Bezuschussung der Kindergärten der kommunalen Träger im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2011/12)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2010 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Bezuschussung der Kindergärten der kommunalen Träger im Kreis Euskirchen ab dem Kindergartenjahr 2011/12 Die Sprecher der Fraktionen CDU, SPD, Bündes 90 / Die Grünen sprechen sich ausdrücklich für eine Beschlussfassung laut Vorlage aus. Aus ihrer Sicht werde damit ein Stück mehr Gerechtigkeit im Finanzierungssystem sichergestellt. Darüber hinaus schaffe man damit die Voraussetzung, dass nicht weitere Kommunen Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen abgeben. Das Mitglied Plützer erklärt für die UWV-Fraktion, dass die zusätzliche Förderung aus seiner Sicht dem Sinn des Kinderbildungsgesetzes widerspricht. Des Weiteren handele es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung, die seitens der UWV-Fraktion grundsätzlich abgelehnt wird. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Kindergärten in kommunaler Trägerschaft über das Kindergartenjahr 2010/2011 hinaus in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen gewährt. Abstimmungsergebnis : Mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung V 118/2010