Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
30 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
26.06.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
82/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Klaus Kowalke
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
Haushalt 2012/1.
Nachtrag Kw/Ma
19.06.2012
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
Einbringung des Entwurfes der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Satzungsentwurf zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an den
Haupt- und Finanzausschuss.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2013
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neuanschaffung des Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Vossenack ist
seitens des Lieferanten das Angebot bei einer Auftragserteilung noch in diesem Jahr unterbreitet
worden, um den im Jahre 2013 vorgesehenen Erwerb eines Löschfahrzeuges für die Löschgruppe
in Bergstein zu den gleichen Konditionen vornehmen zu können. Auf die diesbezügliche Vorlage
Nr. 78/2012 vom 13.06.2012 für die Beauftragung des Erwerbs eines Feuerwehrfahrzeuges im
nichtöffentlichen Teil zu dieser Sitzung wird verwiesen.
Die am 22.03.2012 beschlossene Haushaltssatzung beinhaltete lediglich, dass im Jahre 2013 der
Erwerb des Fahrzeuges vorgesehen war. Damit nicht verbunden war bereits eine Auftragserteilung in diesem Jahr. Um dies zu ermöglichen, muss in der Haushaltssatzung des laufenden
Jahres eine so genannte Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des künftigen Haushaltsjahres
vorgesehen werden. Aus diesem Grunde muss die Haushaltssatzung um die Verpflichtungs-
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ermächtigung ergänzt werden. Dies kann nur über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
erfolgen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist formell wie die Haushaltssatzung nach § 81 GO selbst zu
erlassen. Daher muss der Entwurf der Satzung in den Rat eingebracht, öffentlich ausgelegt, im
Haupt- und Finanzausschuss beraten und im Rat beschlossen sowie letztlich von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ist als Anlage
beigefügt. Die Beratung hierüber könnte in der 1. Sitzung nach der Sommerpause Mitte
September erfolgen. Die Kommunalaufsicht hat bereits im Vorfeld signalisiert, dass eine
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung nach der Beschlussfassung kurzfristig erfolgt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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