Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
27.06.12, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
69/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
16.05.2012
Antrag auf Unterschutzstellung nach
a) Denkmalschutzgesetz NRW
b) Bundesnaturschutzgesetz
hier: Antrag von Herrn Ortsvorsteher Rößeler vom 06.05.2012
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beide
Anträge zu behandeln.
Der Bürgermeister wird ermächtigt das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Auf den o.a. Antrag von Herrn Ortsvorsteher Rößeler vom 06.05.2012 wird verwiesen. (Anlage 1).
a)
Zuständig für ein Unterschutzstellungsverfahren ist die Gemeinde Hürtgenwald als untere
Denkmalbehörde. Das Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland, Herrn
Dr. Herzog als zuständige Fachbehörde muss nunmehr hergestellt werden.
b)
Für die Ausweisung eines Naturdenkmals ist der Kreis Düren in seiner Eigenschaft
als Untere Landschaftsbehörde zuständig. Der Antrag ist an den dort zuständigen
Sachbearbeiter Herrn Gerhards weiterzuleiten. Eine Beurteilung erfolgt von dort aus. Die
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Gemeinde wird im Rahmen des durchzuführenden Verfahrens in ihrer Eigenschaft als
Grundstückseigentümerin beteiligt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
a) Das Antragsverfahren kann durchgeführt werden. Folgekosten, die überschaubar sind, gehen
zu Lasten der Gemeinde (Unterhaltung Tor).
b) Bei dem Antragsverfahren zur Unterschutzstellung der Lindenbäume muss Berücksichtigung
finden, dass die Folgekosten (regelmäßige jährliche Pflege, Baumerhaltung durch Sanierung,
pp.) mitunter hoch sein können. Ggfl. anfallende Kosten müssten in die Friedhofsgebühr
eingerechnet werden, sofern die Gemeinde Hürtgenwald Kosten in diesem Zusammenhang
übernehmen müsste. Grundsätzlich müssen die Kosten jedoch vom Kreis Düren getragen
werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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