Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
20.04.12, 21:21
Aktualisiert
20.04.12, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.03.2012:
16. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
hier: Teilflächen der Krentruper Straße und des Bürgermeister-Brinkmann-Weges
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 14.03.2012 fasst
der Rat folgenden Beschluss:
a) Die Teilfläche der Krentruper Straße mit Parkplatzflächen (Flurstück 1893, Flur 1, Gemarkung
Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Parkplatzflächen.
b) Die Teilfläche des Bürgermeister-Brinkmann-Weges (Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung
Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der
derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -