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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
20.04.12, 21:21
Aktualisiert
20.04.12, 21:21
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 29.03.2012: 16. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Teilflächen der Krentruper Straße und des Bürgermeister-Brinkmann-Weges Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 14.03.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: a) Die Teilfläche der Krentruper Straße mit Parkplatzflächen (Flurstück 1893, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Parkplatzflächen. b) Die Teilfläche des Bürgermeister-Brinkmann-Weges (Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -