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Beschlusstext (Anfrage der SPD-Fraktion zur "Fünffachturnhalle")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
13.01.14, 17:10
Aktualisiert
13.01.14, 17:10
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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 13.01.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Donnerstag, den 28.11.2013 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Anfrage der SPD-Fraktion zur "Fünffachturnhalle" Vorlagennummer: 186/2013 1. Ergänzung Herr Ohrndorf erläutert mittels einer Präsentation die bisherigen Ergebnisse aus der Analyse der Schäden und der konstruktiven Mängel an der Fünffachhalle Berzdorfer Straße. Favorisiertes Ziel der Verwaltung ist die Öffnung der Fünffachhalle nach den Sommerferien 2014. Die Instandsetzung des Entwässerungssystems hat oberste Priorität, da derzeit das Erdreich permanent durchfeuchtet wird. Daher wird zeitnah ein Tiefbauunternehmen mit der Änderung des Kanalanschlusses beauftragt; die Kosten hierfür werden sich auf rund 10.000 € belaufen. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, das Eindringen von Regenwasser durch die derzeitige Satteldachkonstruktion zu verhindern. Die jetzige Konstruktion ist aus mehreren Aspekten heraus nicht als ideal zu bezeichnen. Zum einen kann nicht sicher gewährleistet werden, dass bei Starkregenereignissen kein Wasser in die Turnhalle eindringt. Zum anderen kann es im Winter zu Schneesackbildungen kommen, die statisch zu berücksichtigen sind. Zudem ist die Entrauchung der Turnhalle nicht optimal gelöst, so dass die Verwaltung tendenziell eine neue Dachkonstruktion (Flachdach mit Gefälledämmung) favorisiert. Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Nutzung der 3-Fachturnhalle als Mehrzweckhalle gemäß den Bestimmungen der Sonderbauverordnung (SBauVO) möglich ist, und mit welchem Kostenvolumen dies verbunden wäre. Da die Brandschutzanforderungen für eine „große Lösung“ nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand zu realisieren wären, empfiehlt die Verwaltung, diese Lösung nicht weiter zu verfolgen. Ein Alternativkonzept mit der Begrenzung der Nutzeranzahl in der 3-Fachturnhalle könnte aber dazu führen, dass mit wesentlich geringerem Aufwand eine brandschutzkonforme Versammlungsstätte erreicht werden kann. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Ansatz weiter zu verfolgen. Herr Ohrndorf führt aus, dass es sinnvoll ist, zunächst ein Sanierungskonzept für das gesamte Objekt zu erarbeiten, um den bestehenden Sanierungsstau zu ermitteln. Auf Grund dieser Ergebnisse ist dann zu entscheiden, ob Sanierungen der jeweiligen Gewerke überhaupt noch durchgeführt werden können/sollen, oder ob andere Lösungsansätze verfolgt werden müssen. Die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes ist auf jeden Fall erforderlich, da die Entrauchung grundsätzlich optimiert werden muss. Herr Ohrndorf gibt zu bedenken, dass auf Grund der derzeitigen personellen Situation im Bereich Immobilienmanagement die Prüfungsergebnisse frühestens im März 2014 vorliegen würden. Dies hätte zur Folge, dass der anvisierte Öffnungstermin der Halle nach den Sommerferien 2014 nicht gehalten werden könnte. Er bittet daher um Zustimmung für die Beauftragung eines externen Architekten für die Erstellung der Leistungsphasen 1 + 2. Dies würde ca. 24.000 € kosten; entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Erste Ergebnisse, insbesondere das neue Brandschutzkonzept, würden dann bereits in der nächsten Ausschusssitzung im Januar 2014 vorgestellt werden können. Der Ausschuss spricht sich einvernehmlich für die von Herrn Ohrndorf empfohlene Alternativnutzung der Halle mit Nutzerbegrenzung sowie die von ihm vorgeschlagene weitere Vorgehensweise aus. Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen externen Architekten mit der Erstellung der Leistungs-phasen 1 + 2 für die Sanierung der Fünffachhalle im Schulzentrum in Höhe von rund 24.000 € zu beauftragen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2014 vorgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss ebenfalls in der Sitzung am 30.01.2014 ein Brandschutzkonzept (versehen mit Kosten) durch den Gutachter vorzulegen. Anmerkung: Die Präsentation von Herrn Ohrndorf wurde zwischenzeitlich für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt. den Fraktionen Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 28.11.2013 Seite 2