Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
20.04.12, 21:21
Aktualisiert
20.04.12, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.03.2012:
15. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer
Teilstrecke der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der
Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 14.03.2012
beschließt der Rat für die spätere Abrechnung der Erschließungsbeiträge gemäß § 5 der Satzung über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003 folgende
Abschnittsbildung:
Der Teilbereich der Mühlenstraße (Flurstück 557 -tlw.-, Flur 6, Gemarkung Greste) ab Einmündung
„Ermgasser Heide“ in westlicher Richtung bis zum Ende des Bebauungsplangebietes -Bebauungsplan
Nr. 04/05- (Ende des Flurstücks 561, Flur 6, Gemarkung Greste) wird als Abschnitt beschlossen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -