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Beschlusstext (Europäische Dienstleistungsrichtlinie hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
07.05.10, 04:43
Aktualisiert
07.05.10, 04:43
Beschlusstext (Europäische Dienstleistungsrichtlinie
hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreistages am 16.12.2009 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Europäische Dienstleistungsrichtlinie hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen Der Kreistag nimmt die Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Kreisausschusses vom heutigen Tage (siehe Z 1/V 29/2009) zu Kenntnis und fasst daraufhin folgenden Beschluss: Der Kreistag stimmt der der Vorlage 29/2009 als Anlage 3 (siehe Neudruck) beigefügten Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen unter der Bedingung zu, dass die Probephase gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ein Jahr beträgt (statt zwei Jahre). Einer entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Formulierung des § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung daraufhin anzupassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 29/2009