Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
07.05.10, 04:43
Aktualisiert
07.05.10, 04:43
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreistages am 16.12.2009 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines
„Einheitlichen Ansprechpartners“
für die Region Aachen
Der Kreistag nimmt die Beschlussempfehlung aus der Sitzung
des Kreisausschusses vom heutigen Tage (siehe
Z 1/V 29/2009) zu Kenntnis und fasst daraufhin folgenden
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der der Vorlage 29/2009 als Anlage 3
(siehe Neudruck) beigefügten Kooperationsvereinbarung zur
Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die
Region Aachen unter der Bedingung zu, dass die Probephase
gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung ein Jahr beträgt (statt zwei Jahre). Einer
entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellung wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Formulierung
des § 4 Abs. 1 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung daraufhin anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 29/2009