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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2013, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2013,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2013,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2013,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2013,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 22.11.2012 öffentlich 137/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: VI Gebührenkalk. Abfallentsorgung 2013 30.10.2012 TOP- Nr.: Datum: Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2013, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2013 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, wird festgestellt. 2.) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird erlassen (Anlage 4). Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Erlöse Kosten Ja 680.942,24 € 680.942,24 € - Seite 1 von 4 - Sachverhalt: Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2013. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen. a) Restmüllgefäß Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2011 hat zu einem Überschuss in Höhe von 6.656,14 € (Anlage 1) geführt. Es wird vorgeschlagen, eine Verteilung des Überschusses pro Gefäßeinheit Restmüll vorzunehmen. Somit ergibt sich folgende Rechnung 6.656,14 € : 3.431 Restmüllgefäße = 1,94 €. Für das Jahr 2012 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2012 mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet. Im Jahre 2013 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2013 auf 81.378,16 € (Vorjahr 78.327,37 €). Es steigt um 3.050,79 € an. Hier hat das Abfuhrunternehmen von seinem vertraglichen Recht der Preisanpassung Gebrauch gemacht und die Entgelte um 5,1 % erhöht. 2. Bei der Deponierung tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,70 € Grundbetrag je Einwohner und 178,55 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert bzw. neu zugeordnet worden und entsprechen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. Im Vergleich zur Kalkulation des Vorjahres sinken sie um 5.253,42 €. Bezogen auf das tatsächliche Ergebnis 2011 in Höhe von 27.074,59 € ist aufgrund der allgemeinen Tarifsteigerung ein Mehraufwand von 1,4 % einkalkuliert. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 2 entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,60 € (Vorjahr 13,13 €) je Gefäß gerechnet. - Seite 2 von 4 - Das Resultat lautet hiernach wie folgt: Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l monatl. Leerung Gebührensatz 2012 Gebührensatz 2013 abzügl. Überschuß aus 2011 Gebühr 2013 abzügl. Überschuß Differenz in % 135,00 € 233,64 € 430,80 € 134,66 € 230,18 € 421,10 € 1,94 € 1,94 € 1,94 € 132,72 € 228,24 € 419,16 € - 2,28 € 5,40 € 11,64 € -1,69% -2,31% -2,70% 1.843,80 € 1.789,46 € 1,94 € 1.787,52 € - 56,28 € -3,05% 860,28 € 835,82 € 1,94 € 833,88 € - 26,40 € -3,07% Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Gebühr möglich. Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. b) Biotonne Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2013 bei 29.504,- € (Vorjahr 28.118,- €). Sie steigen um 1.386,00 € an. Auch hier hat das Unternehmen von seinem vertraglichen Recht der Vertragsanpassung Gebrauch gemacht. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 31.356,- € zu berücksichtigen. Die anderen Kosten sind entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 74.584,33 (Vorjahr 73.467,65 €). Gegenüber dem Vorjahr steigen sie um 1.116,68 €. Die Personal- und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 51.741,13 € und 22.521,27 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäß Gebührensatz 2012 Biomüllgefäß 120 l 94,44 € Biomüllgefäß 240 l 161,40 € Gebührensatz 2013 Differenz zu 2012 102,60 € 8,16 € 158,04 € - 3,36 € in % 8,64% -2,08% Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. - Seite 3 von 4 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -