Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 22.11.2012
öffentlich
137/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
VI Gebührenkalk.
Abfallentsorgung
2013
30.10.2012
TOP- Nr.:
Datum:
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das
Haushaltsjahr 2013,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2013 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
wird festgestellt.
2.) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird erlassen (Anlage 4).
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Erlöse
Kosten
Ja
680.942,24 €
680.942,24 €
- Seite 1 von 4 -
Sachverhalt:
Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab
dem 01.01.2013.
Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der
geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird
eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen.
a) Restmüllgefäß
Die Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2011 hat zu einem Überschuss in Höhe von 6.656,14 €
(Anlage 1) geführt.
Es wird vorgeschlagen, eine Verteilung des Überschusses pro Gefäßeinheit Restmüll
vorzunehmen. Somit ergibt sich folgende Rechnung 6.656,14 € : 3.431 Restmüllgefäße = 1,94 €.
Für das Jahr 2012 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es
wird daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2012 mit ausgeglichenen Resultaten
gerechnet.
Im Jahre 2013 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2013 auf 81.378,16 € (Vorjahr
78.327,37 €). Es steigt um 3.050,79 € an. Hier hat das Abfuhrunternehmen von seinem
vertraglichen Recht der Preisanpassung Gebrauch gemacht und die Entgelte um 5,1 %
erhöht.
2. Bei der Deponierung tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 11,70 €
Grundbetrag je Einwohner und 178,55 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.430 Tonnen im
kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert bzw. neu zugeordnet
worden und entsprechen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. Im Vergleich zur
Kalkulation des Vorjahres sinken sie um 5.253,42 €. Bezogen auf das tatsächliche Ergebnis
2011 in Höhe von 27.074,59 € ist aufgrund der allgemeinen Tarifsteigerung ein Mehraufwand
von 1,4 % einkalkuliert.
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der
beiliegenden Kalkulation nach Anlage 2 entnommen werden.
5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter
Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird
entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,60 € (Vorjahr 13,13 €)
je Gefäß gerechnet.
- Seite 2 von 4 -
Das Resultat lautet hiernach wie folgt:
Gefäß
Restmüllgefäß
60 l
Restmüllgefäß
120 l
Restmüllgefäß
240 l
Restmüllgefäß 1.100
l 14-tägige Leerung
Restmüllgefäß 1.100
l monatl. Leerung
Gebührensatz
2012
Gebührensatz
2013
abzügl.
Überschuß
aus 2011
Gebühr 2013
abzügl. Überschuß
Differenz
in %
135,00 €
233,64 €
430,80 €
134,66 €
230,18 €
421,10 €
1,94 €
1,94 €
1,94 €
132,72 € 228,24 € 419,16 € -
2,28 €
5,40 €
11,64 €
-1,69%
-2,31%
-2,70%
1.843,80 €
1.789,46 €
1,94 €
1.787,52 € -
56,28 €
-3,05%
860,28 €
835,82 €
1,94 €
833,88 € -
26,40 €
-3,07%
Wie die Tabelle zeigt, ist eine Reduzierung der Gebühr möglich.
Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
b) Biotonne
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2013 bei 29.504,- € (Vorjahr 28.118,- €).
Sie steigen um 1.386,00 € an. Auch hier hat das Unternehmen von seinem vertraglichen Recht
der Vertragsanpassung Gebrauch gemacht.
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 31.356,- € zu berücksichtigen.
Die anderen Kosten sind entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der
Anlage 1 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 74.584,33 (Vorjahr 73.467,65 €).
Gegenüber dem Vorjahr steigen sie um 1.116,68 €.
Die Personal- und Verwaltungskosten sind entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst
worden.
Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 51.741,13 € und 22.521,27 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Gefäß
Gebührensatz
2012
Biomüllgefäß 120 l
94,44 €
Biomüllgefäß 240 l
161,40 €
Gebührensatz 2013
Differenz
zu 2012
102,60 €
8,16 €
158,04 € - 3,36 €
in %
8,64%
-2,08%
Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt.
c) Abholung von Grünabfällen
Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen
nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende
Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig.
- Seite 3 von 4 -
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 4 von 4 -