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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,2 kB
Datum
14.03.2012
Erstellt
13.04.12, 18:48
Aktualisiert
13.04.12, 18:48
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 14.03.2012: 8. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Beschluss: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Teilfläche der Krentruper Straße mit Parkplatzflächen (Flurstück 1893, Flur 1,Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Parkplatzflächen. b) Die Teilfläche des Bürgermeister-Brinkmann-Weges (Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -