Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,2 kB
Datum
14.03.2012
Erstellt
13.04.12, 18:48
Aktualisiert
13.04.12, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 17. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 14.03.2012:
8.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
Beschluss:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Teilfläche der Krentruper Straße mit Parkplatzflächen (Flurstück 1893, Flur 1,Gemarkung
Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Parkplatzflächen.
b) Die Teilfläche des Bürgermeister-Brinkmann-Weges (Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung
Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der
derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -