Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
14.03.2012
Erstellt
13.04.12, 18:48
Aktualisiert
13.04.12, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 17. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 14.03.2012:
3.
Bürgerantrag
hier: geplante LED Beleuchtung "Am Mühlenbach"
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kann die Vorlage der Verwaltung nur zum Teil
nachvollzogen werden. Das Thema „subjektives Sicherheitsgefühl“ würde von der Bevölkerung
unterschiedlich gesehen. Eine Gruppe befürwortet es, wenn das Haus angestrahlt wird, die andere
Bevölkerungsgruppe lehnt es strikt ab (auch aufgrund einer gefühlten Blendwirkung). Darüber hinaus
sei es bedauerlich, dass der Ausschuss sich seinerzeit relativ schnell auf einen Lampentyp festgelegt
habe. In Zukunft solle man sich neuere Lampentypen erneut ansehen. Darüber hinaus sei auch nicht
bewusst gewesen, dass der seinerzeit auserwählte Lampentyp für das ganze Gemeindegebiet gelte
und nicht nur für den Ortskern. Wenn eine kostentechnisch gleichwertige Alternative auf dem Markt
wäre, sollte hier zumindest an der einen Stelle eine andere Lampe gewählt und ebenfalls eine andere
Platzierung vorgenommen werden.
Seitens der SPD-Fraktion wird ausgeführt, dass die seinerzeitige fraktionsübergreifende Festlegung auf
einen Lampentyp sehr sorgfältig und langwierig war. Natürlich wolle man gerne den Bürgern helfen,
jedoch müsse hier eine Grenze gezogen werden, um nicht weitere Begehren zu wecken.
Die CDU-Fraktion sieht die gefühlte Sicherheit als oberste Priorität an. Aus diesem Grunde sollte der
festgelegte Lampentyp verwendet werden, jedoch könne man die eine Lampe versetzen.
Herr Wehmeier bestätigt, dass es möglich sei, die Lampe etwas zu versetzen, jedoch sei dann lediglich
die direkte Lichteinstrahlung verhindert und nicht die Strahlung nach oben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt, den Antrag auf Einsatz von
Peitschenleuchten im Wohngebiet „Am Mühlenbach“ abzulehnen, jedoch die Platzierung der ersten
Lampe (zur Einmündung Schuckenhofstr.) etwas zu verschieben, um eine Direkteinstrahlung in den
Garten des Antragstellers zu verhindern.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -