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Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Teilstrecke der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
14.03.2012
Erstellt
13.04.12, 18:48
Aktualisiert
13.04.12, 18:48
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Teilstrecke der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)

hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der   Erschließungsbeitragssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 14.03.2012: 7. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Teilstrecke der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Beschluss: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat, für die spätere Abrechnung der Erschließungsbeiträge gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 folgende Abschnittsbildung zu beschließen: Der Teilbereich der Mühlenstraße (Flurstück 557 -tlw.-, Flur 6, Gemarkung Greste) ab Einmündung „Ermgasser Heide“ in westlicher Richtung bis zum Ende des Bebauungsplangebietes -Bebauungsplan Nr. 04/05- (Ende des Flurstücks 561, Flur 6, Gemarkung Greste) wird als Abschnitt beschlossen. Beratungsergebnis: - einstimmig -