Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
132/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Engels
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
VI Gebührenkalk.
Winterdienst 2013
29.10.2012
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 22.11.2012
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie
Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung nach Anlage A wird
festgestellt.
2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich.
3) Der Gebührensatz pro laufendem Meter Straßenfront beträgt 0,83 €.
4) Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Sachverhalt:
Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 auf
der Basis der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die
kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%.
Nach der vorläufigen Abrechnung für 2011 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 15.519,21 €.
Maßgeblich hierfür ist, dass aufgrund des milden Winters weniger Bauhofkosten in die interne
Verrechnung geflossen sind als geplant. Es ergibt sich demnach ein tatsächlicher Gebührenbedarf
- Seite 1 von 2 -
für 2011 in Höhe von 75.397,19 €. Die Gebühreneinnahme für 2011 betrug laut Betrag-MengenStatistik 2011 90.916,40 €. Die Differenz ergibt den Überschuss der Abrechnung 2011.
Der Gebührenbedarf nach der Kalkulation für 2013 unter der Berücksichtigung des vorgenannten
Ergebnisses aus der Abrechnung für 2011 beträgt 79.200,26 €.
Trotz gestiegener Personalkosten, die sich durch die tarifliche Erhöhung und der Verlagerung von
Stellenanteilen ergeben sowie gestiegener kalkulatorischer Kosten (Neuanschaffungen von
Winterdienstgeräten), kann eine Reduzierung der Winterdienstgebühren von vormals 1,27 € auf
0,83 € erreicht werden. Ein Anstieg bei den Unterhaltungsaufwendungen geht auf gestiegene
Wartungskosten zurück.
Ein Rückgang der Sachkosten sowie geringere Bauhofkosten in den internen
Leistungsbeziehungen sind im Wesentlichen, neben dem Überschuss aus 2011, hierfür
verantwortlich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -