Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
01.03.12, 19:00
Aktualisiert
01.03.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 15.03.2012
25/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Weyer/ Herr
Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
2-21-00
28.02.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß;
hier: Bauliche Maßnahmen in der ersten und der zweiten Gruppe
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja , für die Ausbaumaßnahme 105.000 €
Sachverhalt:
Nachfolgend wird ein Überblick über die baulichen Maßnahmen an der OGS Gey-Straß gegeben:
a) Bauliche Ausbesserungen an den Räumlichkeiten der 1. Gruppe
Seinerzeit wurden durch eine Aufstockung über dem Lehrschwimmbecken Räumlichkeiten für die
1. Gruppe an der OGS geschaffen. Hierbei wurde eine neue Stahlbetondecke (Spannweite ca. 10
Meter) über dem Schwimmbadbereich eingezogen. Im Laufe der letzten Monate sind im
Obergeschoss (Bereich 1. Gruppe OGS) diverse Setzrisse in den Wänden und Absackungen im
Fußbodenbereich festgestellt worden. Die Begutachtungen mit dem beauftragten Architekten und
Statiker ergaben, dass aufgrund der Spannweite der Stahlbetondecke eine Durchbiegung bis zu
3,8 cm im Normbereich erwartet werden könne. Durchgeführte Messungen haben ergeben, dass
die Durchbiegung zurzeit ca. 2,8 cm beträgt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen
Statiker liegt der Gemeinde bereits vor. Um Unsicherheiten auszuschließen wurde seitens der
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Verwaltung eine weitere unabhängige Begutachtung, durch einen externen Prüfstatiker,
beauftragt. Im Rahmen der Ortsbesichtigung bestätigte der Prüfstatiker die bisher vorliegenden
Ergebnisse und sicherte zu, eine schriftliche Auswertung vorzulegen. Festzuhalten ist, dass es
sich um keine sicherheitsrelevanten Mängel handelt. Die Setzrisse in den Wänden und die
Absackungen im Fußbodenbereich sollen im Zuge der Ausbaumaßnahme für die 2. Gruppe
behoben werden.
b) Ausbau für eine 2. Gruppe
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 einstimmig beschlossen,
den bisher nicht benutzbaren Speicher über dem Lehrschwimmbecken an der GGS Gey-Straß
auszubauen und für eine 2. Gruppe einzurichten. In der Sitzung des Schulausschusses am
12.07.2011 wurde unter TOP 5.1 mitgeteilt, dass aus finanziellen Gründen ein Ausbau im Jahre
2011 nicht möglich ist und frühestens im Jahr 2012 (nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen) hiermit begonnen werden könne.
Das für die Bauantragstellung notwendige Brandschutzkonzept liegt seit der 8. Kalenderwoche
2012 vor. Der beauftragte Architekt stellt zurzeit die Unterlagen für den Bauantrag zusammen.
Sobald diese vorliegen, kann der Bauantrag gestellt werden. Nach Vorliegen der
Baugenehmigung kann der Ausbau zügig erfolgen, da die Arbeiten zu weiten Teilen in
Trockenbauweise (Trockenestrich, Gipskartonwände) ausgeführt werden. Hiermit sollte
sichergestellt sein, dass nach den diesjährigen Sommerferien die Räume für den Schulbetrieb
genutzt werden können.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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