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Mitteilungsvorlage (Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß; hier: Bauliche Maßnahmen in der ersten und zweiten Gruppe)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
01.03.12, 19:00
Aktualisiert
01.03.12, 19:00
Mitteilungsvorlage (Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß;
hier: Bauliche Maßnahmen in der ersten und zweiten Gruppe) Mitteilungsvorlage (Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß;
hier: Bauliche Maßnahmen in der ersten und zweiten Gruppe)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 15.03.2012 25/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Weyer/ Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 2-21-00 28.02.2012 öffentlich TOP- Nr.: Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß; hier: Bauliche Maßnahmen in der ersten und der zweiten Gruppe Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja , für die Ausbaumaßnahme 105.000 € Sachverhalt: Nachfolgend wird ein Überblick über die baulichen Maßnahmen an der OGS Gey-Straß gegeben: a) Bauliche Ausbesserungen an den Räumlichkeiten der 1. Gruppe Seinerzeit wurden durch eine Aufstockung über dem Lehrschwimmbecken Räumlichkeiten für die 1. Gruppe an der OGS geschaffen. Hierbei wurde eine neue Stahlbetondecke (Spannweite ca. 10 Meter) über dem Schwimmbadbereich eingezogen. Im Laufe der letzten Monate sind im Obergeschoss (Bereich 1. Gruppe OGS) diverse Setzrisse in den Wänden und Absackungen im Fußbodenbereich festgestellt worden. Die Begutachtungen mit dem beauftragten Architekten und Statiker ergaben, dass aufgrund der Spannweite der Stahlbetondecke eine Durchbiegung bis zu 3,8 cm im Normbereich erwartet werden könne. Durchgeführte Messungen haben ergeben, dass die Durchbiegung zurzeit ca. 2,8 cm beträgt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Statiker liegt der Gemeinde bereits vor. Um Unsicherheiten auszuschließen wurde seitens der - Seite 1 von 2 - Verwaltung eine weitere unabhängige Begutachtung, durch einen externen Prüfstatiker, beauftragt. Im Rahmen der Ortsbesichtigung bestätigte der Prüfstatiker die bisher vorliegenden Ergebnisse und sicherte zu, eine schriftliche Auswertung vorzulegen. Festzuhalten ist, dass es sich um keine sicherheitsrelevanten Mängel handelt. Die Setzrisse in den Wänden und die Absackungen im Fußbodenbereich sollen im Zuge der Ausbaumaßnahme für die 2. Gruppe behoben werden. b) Ausbau für eine 2. Gruppe Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 einstimmig beschlossen, den bisher nicht benutzbaren Speicher über dem Lehrschwimmbecken an der GGS Gey-Straß auszubauen und für eine 2. Gruppe einzurichten. In der Sitzung des Schulausschusses am 12.07.2011 wurde unter TOP 5.1 mitgeteilt, dass aus finanziellen Gründen ein Ausbau im Jahre 2011 nicht möglich ist und frühestens im Jahr 2012 (nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen) hiermit begonnen werden könne. Das für die Bauantragstellung notwendige Brandschutzkonzept liegt seit der 8. Kalenderwoche 2012 vor. Der beauftragte Architekt stellt zurzeit die Unterlagen für den Bauantrag zusammen. Sobald diese vorliegen, kann der Bauantrag gestellt werden. Nach Vorliegen der Baugenehmigung kann der Ausbau zügig erfolgen, da die Arbeiten zu weiten Teilen in Trockenbauweise (Trockenestrich, Gipskartonwände) ausgeführt werden. Hiermit sollte sichergestellt sein, dass nach den diesjährigen Sommerferien die Räume für den Schulbetrieb genutzt werden können. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -