Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 101/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Erstellt
17.09.12, 17:18
Aktualisiert
17.09.12, 17:18
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 101/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 101/2012)

öffnen download melden Dateigröße: 53 kB

Inhalt der Datei

I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2012 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011, hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Beschluss vom ... folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 22.03.2012 erlassen: §1 und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um EUR EUR EUR EUR 15.571.114,00 18.843.170,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.571.114,00 18.843.170,00 13.189.936,00 15.603.238,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.189.836,00 15.603.238,00 2.512.500,00 2.628.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.512.500,00 2.628.500,00 Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen Aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen §2 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 229.000,00 € erhöht und damit auf 229.000,00 € festgesetzt. §4 Die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert. §5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. §6 Die Steuersätze werden nicht geändert. §7 Entfällt §8 Die bisherigen Festlegungen werden nicht geändert. §9 Die bisherigen Festlegungen werden nicht geändert. Bestätigt: Hürtgenwald, den 18.06.2012 Aufgestellt: Hürtgenwald, den 18.06.2012 (Axel Buch) Bürgermeister (Klaus Kowalke) Kämmerer