Daten
Kommune
Hürtgenwald
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17.09.12, 17:18
Aktualisiert
17.09.12, 17:18
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Inhalt der Datei
I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2012
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011, hat der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald mit Beschluss vom ...
folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 22.03.2012
erlassen:
§1
und damit der
Gesamtbetrag des
Haushaltsplans
einschl. Nachträge
festgesetzt auf
die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
erhöht
um
vermindert
um
EUR
EUR
EUR
EUR
15.571.114,00
18.843.170,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.571.114,00
18.843.170,00
13.189.936,00
15.603.238,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.189.836,00
15.603.238,00
2.512.500,00
2.628.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.512.500,00
2.628.500,00
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Finanzplan
aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen
Auszahlungen
Aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen
Auszahlungen
§2
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 229.000,00 € erhöht und damit auf
229.000,00 € festgesetzt.
§4
Die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert.
§5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§7
Entfällt
§8
Die bisherigen Festlegungen werden nicht geändert.
§9
Die bisherigen Festlegungen werden nicht geändert.
Bestätigt:
Hürtgenwald, den 18.06.2012
Aufgestellt:
Hürtgenwald, den 18.06.2012
(Axel Buch)
Bürgermeister
(Klaus Kowalke)
Kämmerer