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Mitteilungsvorlage (Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft; Entwicklungen im Kindergartenjahr 2012/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Erstellt
01.03.12, 19:00
Aktualisiert
02.03.12, 19:00
Mitteilungsvorlage (Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft;
Entwicklungen im Kindergartenjahr 2012/2013) Mitteilungsvorlage (Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft;
Entwicklungen im Kindergartenjahr 2012/2013)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 15.03.2012 öffentlich TOP- Nr.: 21/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 449.0 Gö 27.02.2012 Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft; Entwicklungen im Kindergartenjahr 2012/2013 Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – ist jährlich vom Kreisjugendamt über die die auf die Kindertageseinrichtungen entfallenen Kindpauschalen zu entscheiden. Die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen sind jeweils zum 15. März dem Landesjugendamt zu melden. Es ist hierfür notwendig, den Betreuungsbedarf der Erziehungsberechtigten zu ermitteln. Wie im Vorjahr wurden im Dezember seitens der hiesigen Verwaltung alle Erziehungsberechtigten von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren angeschrieben und nach dem Betreuungsbedarf für das Kindergartenjahr 2012/2013 gefragt. Für den Einzugsbereich des Kindergartens Vossenack wurden die Erziehungsberechtigten direkt von der dortigen Einrichtung angeschrieben. Die Ergebnisse der Befragung wurden dem Kreisjugendamt Mitte Januar d. J. fristgerecht übermittelt. Die Bedarfsmeldungen und die vom Kreisjugendamt genehmigten Plätze sind dieser Vorlage als Information beigefügt (siehe Anlage 1). - Seite 1 von 2 - Für die Bereiche der Kindergärten Brandenberg und Kleinhau können alle Anmeldewünsche erfüllt werden. Im Bereich des Kindergartens Gey übersteigen die Anmeldungen von unter 3-jährige Kindern (19 Anmeldungen) die zur Verfügung gestellten Plätze (12 genehmigte Plätze). Das Kreisjugendamt regt an, diejenigen Erziehungsberechtigten, denen im kommenden Kindergartenjahr kein Kindergartenplatz für ein unter 3-jähriges Kind zur Verfügung gestellt werden kann, über Alternativen (Besuch eines anderen Kindergartens, in denen Plätze für unter 3-jährige Kinder frei sind, z.B. Kindergarten Brandenberg, oder Betreuung in der Kindertagespflege) zu beraten. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -