Daten
Kommune
Hürtgenwald
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78 kB
Erstellt
21.09.12, 09:49
Aktualisiert
21.09.12, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 04.10.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
120/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
I/4Fr/zie
18.09.2012
Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Vossenack, Flur 3, Parzelle 337;
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, die Bauvoranfrage für das Grundstück
Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 337 aus Gründen des Nachbarschutzes für die vorhandene
Bebauung und zur Vermeidung einer klassischen Hinterbebauung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.07.2012 hat der Kreis Düren der Gemeinde die beiliegende Bauvoranfrage
für das o. a. Grundstück mit der Bitte um Herstellung des Einvernehmens übersandt.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde weist für das vorgenannte Grundstück
„Wohnfläche“ aus. Weiterhin liegt das Grundstück gemäß der Ortsabrundungssatzung vom
24.04.1995 innerhalb der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Vossenack.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Das besagte Bauvorhaben würde jeweils zur Straße „Im Oberdorf“ und zur Straße „Im Steinsfeld“
in zweiter Reihe errichtet werden. Aus Gründen des Nachbarschutzes für die vorhandene Bebauung und zur Vermeidung einer klassischen Hinterbebauung wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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