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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Parzelle 337; hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
21.09.12, 09:49
Aktualisiert
21.09.12, 09:49
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Parzelle 337;
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Parzelle 337;
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 04.10.2012 öffentlich TOP- Nr.: 120/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: I/4Fr/zie 18.09.2012 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Parzelle 337; hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, die Bauvoranfrage für das Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 337 aus Gründen des Nachbarschutzes für die vorhandene Bebauung und zur Vermeidung einer klassischen Hinterbebauung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Mit Schreiben vom 24.07.2012 hat der Kreis Düren der Gemeinde die beiliegende Bauvoranfrage für das o. a. Grundstück mit der Bitte um Herstellung des Einvernehmens übersandt. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde weist für das vorgenannte Grundstück „Wohnfläche“ aus. Weiterhin liegt das Grundstück gemäß der Ortsabrundungssatzung vom 24.04.1995 innerhalb der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Vossenack. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Das besagte Bauvorhaben würde jeweils zur Straße „Im Oberdorf“ und zur Straße „Im Steinsfeld“ in zweiter Reihe errichtet werden. Aus Gründen des Nachbarschutzes für die vorhandene Bebauung und zur Vermeidung einer klassischen Hinterbebauung wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -