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Beschlusstext (Kampfhäuser in Vogelsang erhalten! Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
05.05.12, 04:07
Aktualisiert
23.05.12, 14:44
Beschlusstext (Kampfhäuser in Vogelsang erhalten!
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU) Beschlusstext (Kampfhäuser in Vogelsang erhalten!
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreistages am 16.04.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Kampfhäuser in Vogelsang erhalten! TOP 9 Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU Landrat Rosenke regt eine Vertagung in den nächsten Kreistag an und bittet Herrn Poth vom heutigen Ortstermin zu berichten. AV Poth erklärt zunächst, dass alle Beteiligten beim heutigen Ortstermin anwesend waren. Dort hat die Denkmalschutzbehörde für die nächsten Tage ein neues Gutachten in Aussicht gestellt, das eine konkrete Unterschutzstellung vorsieht. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen seien allerdings derzeit noch unklar, man wolle jedoch innerhalb der nächsten sechs Wochen eine Kompromisslösung finden, zu der alle Beteiligten grundsätzlich bereit sind. Baurechtliche Entscheidungen über den Abriss können nun nicht mehr ohne die Berücksichtigung von Belangen des Denkmalschutzes getroffen werden. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erinnert an den Konsens aus dem Kreisausschuss, dass die Häuser bei einem Erhalt auch in das pädagogische Konzept sowie die Rundgänge integriert werden und die Folgekosten berücksichtigt werden müssen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erwidert, dass dies kein Konsens im Kreisausschuss war und seine Fraktion sich diesem auch nicht unbedingt anschließen werde. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke weist darauf hin, dass im Kreisausschuss die Information gegeben wurde, dass für den Kreis keine Folgekosten entstehen, da er nicht Eigentümer sei. Kreistagsmitglied Häger (SPD) erinnert nochmals an den eigentlichen Hintergrund des Antrags, der lediglich einen vorzeitigen Abriss der Kampfhäuser verhindern sollte. Da nun die Denkmalschutzbehörde entsprechend involviert ist, wäre eine Vertagung sicherlich sinnvoll. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) hält eine Vertagung im Hinblick auf das ausstehende Gutachten für zweckmäßig, gibt jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass der Kreistag hier keine Zuständigkeit hat, da es sich um eine Angelegenheit der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde handelt. Der Kreistag beschließt, den TOP zu vertagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig A 88/2012