Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
05.05.12, 04:07
Aktualisiert
23.05.12, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreistages am 16.04.2012 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Kampfhäuser in Vogelsang erhalten!
TOP 9
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU
Landrat Rosenke regt eine Vertagung in den nächsten Kreistag
an und bittet Herrn Poth vom heutigen Ortstermin zu berichten.
AV Poth erklärt zunächst, dass alle Beteiligten beim heutigen
Ortstermin anwesend waren. Dort hat die
Denkmalschutzbehörde
für die nächsten Tage ein neues Gutachten in Aussicht gestellt,
das eine konkrete Unterschutzstellung vorsieht. Die sich
hieraus ergebenden Konsequenzen seien allerdings derzeit
noch unklar, man wolle jedoch innerhalb der nächsten sechs
Wochen eine Kompromisslösung finden, zu der alle Beteiligten
grundsätzlich bereit sind. Baurechtliche Entscheidungen über
den Abriss können nun nicht mehr ohne die Berücksichtigung
von Belangen des Denkmalschutzes getroffen werden.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
erinnert an den Konsens aus dem Kreisausschuss, dass die
Häuser bei einem Erhalt auch in das pädagogische Konzept
sowie die Rundgänge integriert werden und die Folgekosten
berücksichtigt werden müssen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erwidert, dass dies kein
Konsens im Kreisausschuss war und seine Fraktion sich
diesem auch nicht unbedingt anschließen werde.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke weist darauf hin, dass im
Kreisausschuss die Information gegeben wurde, dass für den
Kreis keine Folgekosten entstehen, da er nicht Eigentümer sei.
Kreistagsmitglied Häger (SPD) erinnert nochmals an den
eigentlichen Hintergrund des Antrags, der lediglich einen
vorzeitigen Abriss der Kampfhäuser verhindern sollte. Da nun
die Denkmalschutzbehörde entsprechend involviert ist, wäre
eine Vertagung sicherlich sinnvoll.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) hält eine Vertagung im
Hinblick auf das ausstehende Gutachten für zweckmäßig, gibt
jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass der Kreistag hier keine
Zuständigkeit hat, da es sich um eine Angelegenheit der
unteren staatlichen Verwaltungsbehörde handelt.
Der Kreistag beschließt, den TOP zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
A 88/2012