Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
130/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Frau Schümmer
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
VI Hebesatzsatzung
2013
25.10.2012
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 22.11.2012
Erlass einer Hebesatzsatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2013
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung nach
der Anlage 2 mit den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 600 v.H.,
Grundsteuer B von 435 v.H.
und Gewerbesteuer von 420 v.H.
zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Lt. Haushaltssicherungskonzept und
Gemeindefinanzierungsgesetz
Ja
Mehrertrag in Höhe von
55.000,00 €
Lt. Umsetzung der Vorschläge im
interfraktionellen Gespräch vom 26.09.2012
zur Umsetzung der Abwälzgebühr
Mehrertrag in Höhe von
160.000,00 €
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 07.09.2010 wurde das
Haushaltssicherungskonzept für die Gemeinde Hürtgenwald für die Jahre 2010 bis 2013
beschlossen. Hier sollten die Steuersätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) für
2013 weiter erhöht werden. Die Grundsteuer A wird demnach von 300 v. H. auf
305 v. H.
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angehoben, die Grundsteuer B von 395 v. H. auf 400 v. H. und die Gewerbesteuer von 415 v. H.
auf 420 v. H.
Aufgrund der Vorgaben im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) vom 18.05.2011 wird
für die Ermittlung der Steuereinnahmen bei der Berechnung der Finanzkraft bei der Grundsteuer B
ein Hebesatz von 413 v. H. angewandt.
Dies führt letztlich dazu, dass bei den Schlüsselzuweisungen Erträge von etwa 38.000,00 €
angerechnet werden. Die Schlüsselzuweisungen fallen um diesen Betrag geringer aus. Außerdem
wird durch die dadurch entstehende höhere Steuerkraft an den Kreis Düren eine höhere Kreisund Jugendamtsumlage auf der Basis der Umlagesätze von 48,18 % (Kreisumlage) und 18,49 %
(Jugendamtsumlage) von insgesamt etwa 25.000,00 € abgeführt.
Die Hebesatzsatzung für 2013 nach dem Haushaltssicherungskonzept bzw. Gemeindefinanzierungsgesetz ist als Anlage 1 beigefügt.
Im letzten interfraktionellen Gespräch vom 26.09.2012 ist u.a. über die Abwälzgebühr diskutiert
worden. Dabei wurde vorgestellt, die Abwälzgebühr zur Deckung des Aufwandes für die
Gewässerunterhaltung im Haushaltsjahr 2013 auf die Grundsteuer A und Grundsteuer B
umzulegen. Hierbei sollte in einem ersten Schritt ca. 50 % des Verbandsbeitrages in Höhe von rd.
210.000,00 € umgelegt werden.
Als mögliche Lösung wurde angedacht, für 2013 die Grundsteuer B auf 435 v. H. und die
Grundsteuer A auf 600 v. H. festzusetzen. Die entsprechende Hebesatzsatzung ist als Anlage 2
beigefügt.
Laut Auskunft des IT.NRW lauten die durchschnittlichen Hebesätze für Kommunen unter 10.000
Einwohner nach der vierteljährlichen Kassenstatistik für das 2. Quartal 2012 bei der Grundsteuer
A 236 v.H., Grundsteuer B 411 v.H: und Gewerbesteuer 413 v.H. Auf mindestens diese
Hebesätze müssen nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht die Steuersätze angehoben
werden.
Zu bedenken ist, dass eine Erhöhung der Grundsteuer A die ca. 16 Milchviehbetriebe in der
Gemeinde Hürtgenwald aufgrund des derzeitigen äußerst niedrigen Milchpreises (momentan unter
28 Cent pro Liter Milch) in finanzielle Engpässe bringen könnte.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Um die äußerst angespannte Finanzsituation der Gemeinde zu entlasten und eine Umlegung über
eine Gebühr mit dem damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie mit den hiermit
verbundenen Rechtsrisiken zu vermeiden, sollte dem Vorschlag der Alternative 2 gefolgt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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