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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.02.12, 21:18
Aktualisiert
10.02.12, 21:18
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 25.01.2012 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:39 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Amelung, Herr Brinkmann, Herr Burkamp, Herr Hanning, Herr Bernd Hoffmann, Herr Thomas Hoffmann CDU: Herr Baltschun, Herr Habicht, Frau Pfeifer, Frau Risy, Herr Schulz, Herr Strohmeyer (ab 18:10 Uhr) B90/Grüne: Frau Bode, Herr Dr. Marseille FDP: Herr Edler Verwaltung: FBL Herr Oortman, FBL Herr Taron, Frau Beckmann, Herr Wehmeier Zuhörer: -- Presse: 1 Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er verpflichtet den anwesenden sachkundigen Bürger Herrn Dr. Marseille gem. § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NW. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AV Herr Habicht fragt an, warum die Brücke Am Pansbach / Am Steinsiek abgerissen werden soll und künftig lediglich eine Überquerung auf Steinen möglich sein soll. FBL Herr Oortman führt aus, dass die Brücke von unten her komplett verfault sei und diese seinerzeit ohne Genehmigung des Eigentümers gebaut worden sei. Als der Eigentümer nunmehr hörte, dass die Brücke saniert werden müsse, habe er deutlich gemacht, dass er nicht damit einverstanden ist, dass auf seiner Grundstücksseite ein Brückenteil installiert wird. Grund der Ablehnung sei insbesondere der Mofaverkehr und nicht die Fußgänger. -2- AM Herr Brinkmann teilt mit, dass im Kreisverkehr Vinnen Steine herausgebrochen sind. FBL Herr Oortman sagt eine Überprüfung zu. AM Herr Schulz bemängelt das vermehrte Parken von LKWs innerorts. Insbesondere das Parken des LKWs an der Hauptstraße in Asemissen gegenüber des Bussardweges. FBL Taron bestätigt die Problematik, jedoch verstößt der entsprechende Fahrzeugführer gegen keine gesetzliche Vorschrift, da der LKW nicht über 7,5 t wiegt und dort auch keine durchgezogene Mittellinie vorhanden ist. AM Herr Burkamp erkundigt sich, wann der Antrag der SPD-Fraktion vom 12.11.2011 bzgl. der Verlängerung des Rad-/Gehweges am Grenzweg in Richtung Bielefeld im Ausschuss behandelt werden würde. Seitens der Verwaltung ist der Antrag unbekannt. FBL Herr Taron führt diesbezüglich jedoch aus, dass die Stadt Bielefeld kürzlich mitgeteilt habe, dass diese für eine Verlängerung des Rad-/Gehweges am Grenzweg in absehbarer Zeit keine Finanzierungsmöglichkeit sieht (frühestens ab 2016) und dass die geringen zur Verfügung stehenden Mittel vorrangig für den Bau des Rad-/Gehweges an der Bielefelder Straße eingesetzt werden (Lückenschluss zur Eckendorfer Straße). AM Frau Bode bittet um Angabe des aktuellen Stands der Ausarbeitungen des Heimatvereines bzgl. der Rundwanderwege. FBL Herr Taron erläutert, dass der Heimatverein weiterhin diese Idee verfolgt, jedoch haben bei allen bisher ausgearbeiteten Routen manche Eigentümer ihr Einverständnis nicht erteilt. AM Frau Risy fragt an, ob die Möglichkeit bestehe, im Ortskern die „Parkscheibenerinnerungsschilder“ mit der Angabe „2 Stunden“ zu ergänzen. FBL Herr Taron sieht hierfür keine Notwendigkeit, da eine ausreichende Beschilderung vorhanden sei. Zudem müssten die bereits montierten Schilder komplett neu gefertigt werden. 3. Straßenendausbauten 3.1 Straßenendausbau Am Mühlenbach hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm AV Herr Habicht bittet vorab darum, dass künftig die Einladungen zu den Anliegerversammlungen an alle Ausschussmitglieder verschickt werden und nicht nur an die Fraktionsvorsitzenden. Die Verwaltung nimmt dies zur künftigen Beachtung zur Kenntnis. Sodann stellt Herr Wehmeier das Planungskonzept vor. Er berichtet, dass die Anliegerversammlung sehr sachlich und gut verlaufen sei und die vereinzelten Wünsche der Anlieger in Bezug auf die Position der Lampen problemlos mit berücksichtigt werden können. Er beantwortet einzelne Detailfragen bzgl. der Beleuchtung, Grunderwerb, Kosten und einem parallel verlaufenden Bauvorhaben in der Straße. Sodann wird wie folgt abgestimmt: Das in heutiger Sitzung vorgestellte Planungskonzept wird in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenendausbau der Straße „Am Mühlenbach“ gemäß der vorliegenden Planung und nach den Erkenntnissen aus der Anliegerversammlung auszubauen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushalt 2011 auskömmlich mittels Verpflichtungsermächtigung für 2012 verankert. - einstimmig 3.2 Bericht aus der Anliegerinformationsveranstaltung "Mühlenstraße" Herr Wehmeier teilt mit, dass diese Anliegerversammlung ebenfalls sehr gut und sachlich verlaufen sei. 4. Anträge der Fraktionen 4.1 Antrag der SPD-Fraktion bzgl. Piktogrammen in Tempo-30 Zonen -3- Der Antrag wird seitens der SPD-Fraktion kurz vorgestellt. Es folgt ein kurzer Meinungsaustausch, wobei festgestellt wird, dass der Ausschuss einheitlich befürwortet, dass die Piktogramme nicht flächendeckend, sondern gezielt an ausgewählten Strecken aufgebracht werden sollten. Seitens der Verwaltung wird als „Teststrecke“ die Schuckenhofstraße empfohlen, da dort auf Grund der Breite der Straße und der Abschüssigkeit vermehrt deutlich zu schnell gefahren wird. Der Ausschuss spricht sich einheitlich dafür aus, in der Schuckenhofstraße entsprechende Tempo-30Piktogramme aufzubringen und zu beobachten, inwieweit Auswirkungen auf das Fahrverhalten zu verzeichnen sind. 4.2 Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Aufstellung eines Spiegels an der Einmündung Bielefelder Str. / Weststraße Seitens der SPD-Fraktion wird der Antrag zunächst kurz vorgestellt. Der Antrag wird seitens des Ausschusses einheitlich befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Einmündung im Bereich Bielefelder Straße/Weststraße im Ortsteil Nienhagen einen Spiegel für die Fußgänger zur Einsichtnahme in den Kurvenbereich aufzustellen. - einstimmig 5. Verkehrssicherheit für Radfahrer im Zuge der L 751 (OD Asemissen) AM Herr Amelung sieht eine verbleibende Fahrbahnbreite von 4,50 m im Begegnungsverkehr weiterhin als zu gering an. Er spricht sich für Variante 2 aus (schmalerer Schutzstreifen, so dass die Autos mehr Platz haben. Die FDP-Fraktion schließt sich dieser Meinung an und bemängelt, dass der Ausschuss nunmehr seitens Straßen NRW „erpresst“ werden würde. Seitens der CDU-Fraktion und Herrn Taron wird ausgeführt, dass die Erfahrungsberichte anderer Kommunen ergeben haben, dass durch die Radfahrschutzstreifen eine viel größere Verkehrssicherheit gegeben sei, als wenn die Radfahrer auf dem Gehweg fahren und bei Grundstücksausfahrten nicht rechtzeitig gesehen werden. AM Herr Burkamp bleibt bei der Meinung, dass die Radfahrer auf dem Gehweg sicherer seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für einen 1,50 m breiten Schutzstreifen aus, um eine größtmögliche Signalisierung zu erzielen. Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt, der „Markierung eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer entlang der Hauptstraße in der OD Asemissen“ -gem. dem am 02.12.2009 vorgestellten Entwurf- zuzustimmen. - 9 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 6. Aufhebung eines Abschnittsbildungsbeschlusses vom 15.03.2007 Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, den Beschluss gem. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Abschnittsbildung für den Teilbereich der Herforder Straße vom 15.03.2007 aufzuheben. - einstimmig – -4- (AM Herr Strohmeyer und AM Herr Dr. Marseille haben an der Abstimmung nicht mitgewirkt.) 7. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Hauptstraße Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße „Hauptstraße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 121, 728, 729 und 936. Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2, Flurstücke 476, 593, 621, 482, 213, 214, 261, 216, 217, 775, 748 und 958. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig – (AM Herr Dr. Marseille hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.) 8. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Herforder Straße Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße Herforder Straße, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2, Flurstücke 1150, 475, 1041, 389, 457, 390, 391, 392, 393, 394, 373, 395, 396, 374, 458, 375, 397, 629, 377 und 399. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig 9. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße AM Her Bernd Hoffmann und AM Herr Thomas Hoffmann erklären sich nach § 31 GO NRW für befangen. Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße Krentruper Straße, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 146, 147, 148 und 307. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. -5- - einstimmig – (AM Herr Bernd Hoffmann und AM Herr Thomas Hoffmann haben an der Abstimmung nicht mitgewirkt.) 10. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße „Schötmarsche Straße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegsflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 857, 1142, 601, 1633, 1665, 1155, 598, 1393, 924, 627, 1205, 909, 562, 965, 1615, 962, 564, 565, 186 und 943. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig 11. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), Handelsstraße, Werkstraße“ Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Anlagen - Industriestraße (Flurstücke 334 + 529, Flur 6, Gemarkung Greste) - Ermgasser Heide (Flurstück 519, Flur 6, Gemarkung Greste) - Handelsstraße (Flurstück 415, Flur 6, Gemarkung Greste) - Werkstraße (Flurstück 485, Flur 6, Gemarkung Greste) - Fettpottstraße (Flurstück 549, Flur 6, Gemarkung Greste) – tlw. ab Einmündung Helpuper Straße bis zum Ende des Bebauungsplangebiets „Auf dem Rohe“ Nr. 04/05 erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Anlagen ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig 12. Bekanntmachungen FBL Herr Taron berichtet, dass der Mobilitätsausschuss des Kreises Lippe eine Befragung durchgeführt habe. Die Fundstelle und ein Auszug der Befragungen sind dem Protokoll als Anlage 1 und 2 beigefügt. FBL Herr Oortman teilt mit, dass mit dem Bau des Rad-/Gehweges an der Lageschen Straße voraussichtlich im Mai begonnen wird. Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:29 Uhr. -6- Habicht Ausschussvorsitzender Beckmann Schriftführer/in