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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.02.12, 21:18
Aktualisiert
10.02.12, 21:18
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 25.01.2012: 10. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße Beschluss: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße „Schötmarsche Straße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegsflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 857, 1142, 601, 1633, 1665, 1155, 598, 1393, 924, 627, 1205, 909, 562, 965, 1615, 962, 564, 565, 186 und 943. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -