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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.02.12, 21:18
Aktualisiert
10.02.12, 21:18
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 25.01.2012: 9. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße AM Her Bernd Hoffmann und AM Herr Thomas Hoffmann erklären sich nach § 31 GO NRW für befangen. Beschluss: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße Krentruper Straße, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 146, 147, 148 und 307. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig - (AM Herr Bernd Hoffmann und AM Herr Thomas Hoffmann haben an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)