Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.02.12, 21:18
Aktualisiert
10.02.12, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 25.01.2012:
9.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße
AM Her Bernd Hoffmann und AM Herr Thomas Hoffmann erklären sich nach § 31 GO NRW für
befangen.
Beschluss:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße
Krentruper Straße, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden,
erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges:
Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 146, 147, 148 und 307.
Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der
derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
(AM Herr Bernd Hoffmann und AM Herr Thomas Hoffmann haben an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)