Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.02.12, 21:18
Aktualisiert
10.02.12, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 25.01.2012:
7.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Hauptstraße
Beschluss:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße
„Hauptstraße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden,
erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges:
Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 121, 728, 729 und 936.
Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2, Flurstücke 476, 593, 621, 482, 213, 214, 261, 216, 217, 775, 748
und 958.
Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der
derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis: - einstimmig (AM Herr Dr. Marseille hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)