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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
05.12.12, 01:01
Aktualisiert
05.12.12, 01:01
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser
gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser
gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 147/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Bergs öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: VI Gebührenkalk. Abwasser 2013 27.11.2012 Gremium: Gemeinderat Termin: 13.12.2012 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für Schmutz- und Niederschlagswasser wird festgestellt. 2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,68 € je m³, c) die Grundgebühr je Hausanschl. beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,81 € je m². e) die Gebühr je Zwischenzähler beträgt 31,50 € jährlich. 3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen. Hierin sind die neuen Gebührensätze eingearbeitet. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr: Kosten: Erlöse: 2.740.906,55 € 2.740.906,55 € Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 135/2012 sowie die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2012 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -