Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
05.12.12, 01:01
Aktualisiert
05.12.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
147/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Bergs
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
VI Gebührenkalk.
Abwasser 2013
27.11.2012
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.12.2012
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser
gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für Schmutz- und
Niederschlagswasser wird festgestellt.
2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt:
a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,68 € je m³,
c) die Grundgebühr je Hausanschl. beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,81 € je m².
e) die Gebühr je Zwischenzähler beträgt 31,50 € jährlich.
3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in
der beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen. Hierin sind die neuen Gebührensätze eingearbeitet.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutz- und
Niederschlagswassergebühr:
Kosten:
Erlöse:
2.740.906,55 €
2.740.906,55 €
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 135/2012 sowie die Beratungen im Haupt- und
Finanzausschuss am 22.11.2012 verwiesen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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