Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
27.10.10, 04:20
Aktualisiert
27.10.10, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 21.09.2010 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 7
Vergaberecht
hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Nach kurzer Beratung schlägt der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
dem Kreistag folgende Beschlussempfehlung vor:
Der Runderlass zur Berücksichtigung von Aspekten des
Umwelt-schutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge vom 12.04.2010 wird unter der Maßgabe
folgender Einschränkungen durch die Verwaltung Anwendung
finden:
1.
2.
der Erlass findet keine Anwendung bei Reparatur-,
Erhaltungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, da hier
keine
oder
nur
in
geringem
Umfang
Gestaltungsmöglichkeiten
zur
wesentlichen
Verbesserung von Umweltschutz und Energieeffizienz
bestehen.
bei der Vergabe aller übrigen Beschaffungen,
Dienstleistungen oder Baumaßnahmen ist der
erhebliche administrative Mehraufwand nur dann
gerechtfertigt, wenn wesentliche Umweltvorteile in
Aussicht stehen.
Zur Vereinfachung der Bestimmung der wesentlichen
Umweltrelevanz gilt folgende Abgrenzung, ab der der
Erlass anzuwenden ist:
bei Baumaßnahmen (VOB) ab einem geschätzten
Auftragswert von 100.000,00 Euro ohne MwSt.
3.
bei Liefer- und Dienstleistungen (VOL) ab einem
geschätzten Auftragswert von 50.000,00 Euro ohne
MwSt.
die Anwendung des Erlasses wird auf 3 Jahre befristet.
Nach einer Evaluation ist dann über die weitere
Anwendung zu entscheiden.
Der Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von
Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom
23.03.2010 wird im Sinne der Z 1 von der Verwaltung
angewendet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
A 31/2010