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Beschlussvorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
27.06.12, 10:14
Beschlussvorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.07.2012 öffentlich TOP- Nr.: 74/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Frau Gerold Aktenzeichen: Datum: I Ge. 06.06.2012 Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die mit der Sitzungsvorlage TOP 74/2012 übersandte Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Am 01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz zum heutigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten. Deshalb ist es notwendig, die kommunale Abfallentsorgungssatzung unverzüglich an das neue Abfallrecht des Bundes anzupassen. Eine Anpassung ist erforderlich, denn die kommunale Abfallentsorgungssatzung muss mit dem jeweils geltenden Bundesrecht im Einklang stehen. Bei einer Nichtanpassung können etwaige verwaltungsrechtliche Verfahren zum Nachteil für die Gemeinde ausgehen. - Seite 1 von 2 - Das Landesabfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist noch nicht an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz angepasst worden. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Änderungen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die Paragraphen im KrWG im Vergleich zum KrW- / AbfG geändert haben. So sind z.B. die Abfallüberlassungspflichten nunmehr im § 17 KrWG geregelt (§ 13 KrW-/AbfG). Um einen Vergleich besser herbeiführen zu können, wurde eine synoptische Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Abfallentsorgungssatzung gewählt. Die Gegenüberstellung ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen Form (z.B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Nach Einbringung des Entwurfs der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald in den Gemeinderat wird vorgeschlagen, zur Erlangung der erforderlichen Rechtssicherheit, diese zu beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -