Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
27.06.12, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
74/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 1
Frau Gerold
Aktenzeichen:
Datum:
I Ge.
06.06.2012
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald
die mit der Sitzungsvorlage TOP 74/2012 übersandte Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Hürtgenwald.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Am 01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz zum
heutigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten.
Deshalb ist es notwendig, die kommunale Abfallentsorgungssatzung unverzüglich an das
neue Abfallrecht des Bundes anzupassen. Eine Anpassung ist erforderlich, denn die
kommunale Abfallentsorgungssatzung muss mit dem jeweils geltenden Bundesrecht im
Einklang stehen. Bei einer Nichtanpassung können etwaige verwaltungsrechtliche
Verfahren zum Nachteil für die Gemeinde ausgehen.
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Das Landesabfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist noch nicht an das neue
Kreislaufwirtschaftsgesetz angepasst worden. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen.
Die Änderungen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die Paragraphen im
KrWG im Vergleich zum KrW- / AbfG geändert haben. So sind z.B. die
Abfallüberlassungspflichten nunmehr im § 17 KrWG geregelt (§ 13 KrW-/AbfG).
Um einen Vergleich besser herbeiführen zu können, wurde eine synoptische
Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Abfallentsorgungssatzung gewählt. Die
Gegenüberstellung ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Hinweis zum Satzungstext:
Die Bezeichnung der männlichen Form (z.B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die
weibliche Form.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Nach Einbringung des Entwurfs der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Hürtgenwald in den Gemeinderat wird vorgeschlagen, zur Erlangung der erforderlichen
Rechtssicherheit, diese zu beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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