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Beschlusstext (Vergaberecht hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
10.11.10, 04:21
Aktualisiert
10.11.10, 04:21
Beschlusstext (Vergaberecht
hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 06.10.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Vergaberecht hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Der Kreistag stimmt dem Antrag 31/2010 zu und beschließt wie folgt: Der Runderlass zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.04.2010 wird unter der Maßgabe folgender Einschränkungen durch die Verwaltung Anwendung finden: 1. Der Erlass findet keine Anwendung bei Reparatur-, Erhaltungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen, da hier keine oder nur in geringem Umfang Gestaltungsmöglichkeiten zur wesentlichen Verbesserung von Umweltschutz und Energieeffizienz bestehen. 2. Bei der Vergabe aller übrigen Beschaffungen, Dienstleistungen oder Baumaßnahmen ist der erhebliche administrative Mehraufwand nur dann gerechtfertigt, wenn wesentliche Umweltvorteile in Aussicht stehen. Zur Vereinfachung der Bestimmung der wesentlichem Umweltrelevanz gilt folgende Abgrenzung, ab der der Erlass anzuwenden ist: š bei Baumaßnahmen (VOB) ab einem geschätzten Auftragswert von 100.000,00 € ohne MwSt. š bei Liefer- und Dienstleistungen (VOL) ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000,00 € ohne MwSt. 3. die Anwendung des Erlasses wird auf 3 Jahre befristet. Nach einer Evaluation ist dann über die weitere Anwendung zu entscheiden. Der Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 23.03.2010 wird im Sinne der Z 1/A 31/2010 von der Verwaltung angewendet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig A 31/2010