Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
134 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 22.11.2012
öffentlich
134/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Engels
Aktenzeichen:
VI Gebührenkalk.
Grundstücksentw.anlagen 2013
30.10.2012
TOP- Nr.:
Datum:
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der
Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Hier: Gebührenkalkulation
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 36,57 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und 43,02 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Objektbezogene Einnahmen
32.865,99 €
Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden.
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Sachverhalt:
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2011
hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Es war weder ein nennenswerter Überschuss
noch ein Fehlbetrag zu verzeichnen.
Die Kalkulation 2013 hat sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Die Kosten für die
Entsorgung von Klärschlämmen sind insgesamt um ca. 4.800,00 € gestiegen. Auch waren auf der
Grundlage der aktuellen Mitteilung der KGSt Köln die Verwaltungskosten anzupassen. Hier wurde
ein Betrag in Höhe von 5.176,87 € angesetzt. Diese Steigerung ist, wie in Anlage 4 dargestellt, mit
der Preiserhöhung der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein zu begründen. Während für das
Jahr 2012 mit einer Menge von insgesamt 604,50 cbm gerechnet wurde, werden für 2013 nun 858
cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich
Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen.
Wie bereits in den letzten Jahren angekündigt, ist eine Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr
vorhanden.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 ist als Anlage 1 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 36,57 € je Kubikmeter (Vorjahr 35,96 €) und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 43,02 € je Kubikmeter (Vorjahr 41,99 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 6) berücksichtigt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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