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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Hier: Gebührenkalkulation)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
134 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Hier: Gebührenkalkulation) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Hier: Gebührenkalkulation)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 22.11.2012 öffentlich 134/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Engels Aktenzeichen: VI Gebührenkalk. Grundstücksentw.anlagen 2013 30.10.2012 TOP- Nr.: Datum: Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Hier: Gebührenkalkulation Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 36,57 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 43,02 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Objektbezogene Einnahmen 32.865,99 € Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2011 hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Es war weder ein nennenswerter Überschuss noch ein Fehlbetrag zu verzeichnen. Die Kalkulation 2013 hat sich inhaltlich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Die Kosten für die Entsorgung von Klärschlämmen sind insgesamt um ca. 4.800,00 € gestiegen. Auch waren auf der Grundlage der aktuellen Mitteilung der KGSt Köln die Verwaltungskosten anzupassen. Hier wurde ein Betrag in Höhe von 5.176,87 € angesetzt. Diese Steigerung ist, wie in Anlage 4 dargestellt, mit der Preiserhöhung der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein zu begründen. Während für das Jahr 2012 mit einer Menge von insgesamt 604,50 cbm gerechnet wurde, werden für 2013 nun 858 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen. Wie bereits in den letzten Jahren angekündigt, ist eine Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr vorhanden. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 ist als Anlage 1 beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 36,57 € je Kubikmeter (Vorjahr 35,96 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 43,02 € je Kubikmeter (Vorjahr 41,99 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 6) berücksichtigt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -