Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
10.11.10, 04:21
Aktualisiert
10.11.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 06.10.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Nationalpark-Shuttle SB82
a) Entwicklung der Fahrgastzahlen
b) Prüfauftrag vom 19. August 2009
c) Kostenentwicklung der Linie SB 82
d) Jährliche Kündigungsfrist
Kreistagsmitglied Simon (UWV-Fraktion) vertritt die persönliche
Meinung, dass sich die Verwaltung -und auch der Kreistag- die
Entscheidung, von dem Kündigungsrecht der Linie
Nationalpark-Shuttle SB82 im Jahr 2010 keinen Gebrauch zu
machen, zu leicht machen würde.
Die Kosten bzw. der Zuschussbedarf für die Linie seien
entschieden zu hoch; die Prüfaufträge zwecks
Kostenminimierung seien nicht ausreichend (siehe Seiten 7 und
11 der Vorlage 107/2010). Der Betrieb der Linie an den
Wochentagen Montag bis Freitag sollte eingestellt werden. Des
Weiteren sollte der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen
Antrieben (Elektromotoren; wasserstoffbetriebene Fahrzeuge u.
a. ) geprüft und verwirklicht werden.
Zusammenfassend empfiehlt er, eine entsprechende
Änderungskündigung auszusprechen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bemängelt, dass die
UWV-Fraktion in der Sitzung des Fachausschusses keine
konstruktiven Beiträge eingebracht habe.
CDU-Kreistagsmitglied Weber gibt zu bedenken, dass die
persönlichen Wünsche und Meinungen des Herrn Simon mit
dem Sinn und Zweck der Vorlage nicht in Einklang zu bringen
seien. Die Linie SB82 werde erst seit dem 01.01.2009
betrieben. Die weitere -hoffentlich positive- Entwicklung z. B.
hinsichtlich der Fahrgastzahlen sollte abgewartet werden; das
bestehende Leistungsangebot sollte unverändert
aufrechterhalten bleiben.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff bemängelt insbesondere die
negativen Fahrgastzahlen an den Werktagen. Die weitere
Entwicklung sollte besonders beobachtet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt werde seine Fraktion der Vorlage
zustimmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat
Rosenke unter Hinweis auf die Vorlage 107/2010 und die
Ergänzungsempfehlung des Fachausschusses (siehe Z 1 / V
107/2010) folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt von dem Kündigungsrecht in 2010
V 107/2010
keinen Gebrauch zu machen und das bestehende
Leistungsangebot über das Jahr 2010 hinaus fortzuführen.
Die Frist zur Kündigung wird auf den Zeitpunkt des
Fahrplanwechsels festgelegt und die Verwaltung berichtet
jährlich rechtzeitig vor Kündigungsfrist.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen