Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
10.11.10, 04:21
Aktualisiert
10.11.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 06.10.2010 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW
TOP 16
V 99/2010
Der Kreistag beschließt,
a) den in § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW festgelegten Mindestanteil
von 80% der ÖPNV-Pauschale (ca. 318.000 €) im Jahr
2010 zur Finanzierung gemeinwirtschaftlicher
Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im
Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse zu verwenden
und
b) den für die eigene Verwendung des Kreises Euskirchen
gesetzlich zugelassenen Höchstanteil von 20% (ca.
79.500 €) zur Deckung der Personal- und Sachkosten sowie
der Umlage an den Zweckverband VRS einzusetzen.
Abstimmungergebnis:
Einstimmig