Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
10.11.10, 04:21
Aktualisiert
10.11.10, 04:21
Beschlusstext (Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 9,1 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 5. Sitzung des Kreistages am 06.10.2010 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Verwendung der "ÖPNV-Pauschale" gem. § 11 ÖPNVG NRW TOP 16 V 99/2010 Der Kreistag beschließt, a) den in § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW festgelegten Mindestanteil von 80% der ÖPNV-Pauschale (ca. 318.000 €) im Jahr 2010 zur Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse zu verwenden und b) den für die eigene Verwendung des Kreises Euskirchen gesetzlich zugelassenen Höchstanteil von 20% (ca. 79.500 €) zur Deckung der Personal- und Sachkosten sowie der Umlage an den Zweckverband VRS einzusetzen. Abstimmungergebnis: Einstimmig