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Beschlusstext (Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
16.03.11, 04:06
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Beschlusstext (Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.02.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 9 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 Drucksache V 134/2011 Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf TOP 9.2 Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen Frau Konias, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um Frau Neumann, Helios gGmbH, Gelegenheit zu geben zum Antrag A 45/2011 ergänzend Stellung zu nehmen. Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen, bei 2 JaStimmen und 1 Enthaltung Damit ist der Antrag auf Sitzungsunterbrechung abgelehnt. Frau Konias, Fraktion B 90/Die Grünen, unterstützt diesen Antrag und vertritt die Auffassung, dass die Arbeitslosenberatungsstelle eine vom Leistungsbezug unabhängige Beratung der Ratsuchenden gewährleistet. Frau Stolz, CDU-Fraktion, trägt vor, dass seit Einführung des SGB II diese Aufgaben bis zum 31.12.2010 durch die ARGEN und seit dem 01.01.2011 durch das Jobcenter wahrgenommen werden. Eine Förderung der Erwerbslosenberatungsstelle würde Doppelstrukturen schaffen, die im Hinblick auf die Haushaltssituation nicht angezeigt sind. Nach einer angeregten Diskussion lässt die Vorsitzende über den Antrag der Helios gGmbH abstimmen: Abstimmungsergebnis: Mehrheit dagegen, bei 3 Ja-Stimmen Damit ist der Antrag A 45/2011 der Helios gGmbH auf Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis Euskirchen abgelehnt. Nach Abschluss der Tagesordnung berichtet Herr Linden, Abteilung 50, über die wesentlichen Ergebnisse des Kompromisses zur SGB II-Reform. Kommunalrelevant sind insbesondere folgende Punkte: š Das Bildungs- und Teilhabepaket wird in Zuständigkeit der kommunalen Träger im Jobcenter umgesetzt. A 45/2011 š š š š Der Regelsatz steigt zum 01.01.2011 um 5 € auf 364 € monatlich. Am 01.01.2012 erfolgt eine Sonderanpassung um weitere 3 €. Die KdU-Bundesbeteiligung wird um 5,9 %-Punkte zur Abgeltung kommunaler Mehrbelastungen durch das Gesetz (u. a. Kosten der Warmwasserbereitung, Verwaltungskosten für das Bildungs- und Teilhabepaket) erhöht. Zusätzlich erfolgt eine Erhöhung für die Leistungsausgaben des Bildungspakets, die für die Jahre 2011 bis 2013 mit + 5,4 %-Punkten veranschlagt werden. Der Bund übernimmt die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2012 i. H. v. 45 %, im Jahr 2013 i. H. v. 75 % und ab 2014 vollständig. Der Ausschuss bedankt sich für die aktuellen Informationen.