Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
16.03.11, 04:06
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
22.02.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012
Drucksache V 134/2011
Antrag der Helios gGmbH, Euskirchen, vom 04.02.2011 auf
TOP 9.2
Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis
Euskirchen
Frau Konias, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, beantragt eine
Sitzungsunterbrechung, um Frau Neumann, Helios gGmbH,
Gelegenheit zu geben zum Antrag A 45/2011 ergänzend
Stellung zu nehmen.
Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen, bei 2 JaStimmen und 1 Enthaltung
Damit ist der Antrag auf Sitzungsunterbrechung abgelehnt.
Frau Konias, Fraktion B 90/Die Grünen, unterstützt diesen
Antrag und vertritt die Auffassung, dass die
Arbeitslosenberatungsstelle eine vom Leistungsbezug
unabhängige Beratung der Ratsuchenden gewährleistet.
Frau Stolz, CDU-Fraktion, trägt vor, dass seit Einführung des
SGB II diese Aufgaben bis zum 31.12.2010 durch die ARGEN
und seit dem 01.01.2011 durch das Jobcenter wahrgenommen
werden. Eine Förderung der Erwerbslosenberatungsstelle
würde Doppelstrukturen schaffen, die im Hinblick auf die
Haushaltssituation nicht angezeigt sind.
Nach einer angeregten Diskussion lässt die Vorsitzende über
den Antrag der Helios gGmbH abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mehrheit dagegen, bei 3 Ja-Stimmen
Damit ist der Antrag A 45/2011 der Helios gGmbH auf
Bezuschussung der Erwerbslosenberatungsstelle für den Kreis
Euskirchen abgelehnt.
Nach Abschluss der Tagesordnung berichtet Herr Linden,
Abteilung 50, über die wesentlichen Ergebnisse des
Kompromisses zur SGB II-Reform.
Kommunalrelevant sind insbesondere folgende Punkte:
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird in Zuständigkeit
der kommunalen Träger im Jobcenter umgesetzt.
A 45/2011
Der Regelsatz steigt zum 01.01.2011 um 5 € auf 364 €
monatlich. Am 01.01.2012 erfolgt eine
Sonderanpassung um weitere 3 €.
Die KdU-Bundesbeteiligung wird um 5,9 %-Punkte zur
Abgeltung kommunaler Mehrbelastungen durch das
Gesetz (u. a. Kosten der Warmwasserbereitung,
Verwaltungskosten für das Bildungs- und Teilhabepaket)
erhöht.
Zusätzlich erfolgt eine Erhöhung für die
Leistungsausgaben des Bildungspakets, die für die
Jahre 2011 bis 2013 mit + 5,4 %-Punkten veranschlagt
werden.
Der Bund übernimmt die Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im
Jahr 2012 i. H. v. 45 %, im Jahr 2013 i. H. v. 75 % und
ab 2014 vollständig.
Der Ausschuss bedankt sich für die aktuellen Informationen.