Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 22.11.2012
öffentlich
136/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
VI Gebührenkalk.
Bestattungswesen
2013
30.10.2012
TOP- Nr.:
Datum:
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen
der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
492,00 €
1.723,00 €
1.814,00 €
3.598,00 €
492,00 €
1.814,00 €
Friedhof Gey alt
410,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.500,00 €
3.000,00 €
Friedhof Gey alt
1.200,00 €
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Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
204,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
615,00 € je Fall
100,00 € je Fall
450,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
310,00 € je Fall
100,00 € je Fall
310,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in
der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Kosten
Erlöse
Ja
287.513,64 €
244.726,42 €
Sachverhalt:
Im Rahmen der Kalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2013 sind grundsätzlich die
gleichen Parameter zugrunde gelegt worden, das heißt, die Berechnung der Abschreibung des
Anlagevermögens nach Wiederbeschaffungszeitwerten sowie ein kalkulatorischer Zinssatz in
Höhe von 6 %.
Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 07.09.2010 zum Haushaltssicherungskonzept war
der Grünanteil, welcher bisher mit 10 v.H. angesetzt wurde, um weitere 5 v.H. zu reduzieren. Dies
bedeutet, dass im Bereich der Bereitstellung der Gräberflächen unter Berücksichtigung des
Grünflächenanteiles 95 v.H. der Kosten umgelegt werden.
Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation mussten bei der
Unterhaltung der Friedhofsflächen berücksichtigt werden. Im Einzelnen müssen auf dem Friedhof
in Brandenberg aus Verkehrssicherungsgründen einige Wege instand gesetzt und darüber hinaus
zusätzliche Pflegemaßnahmen sowohl bei den Bäumen als auch bei den Hecken berücksichtigt
werden. Alleine hierdurch waren zusätzliche rd. 13.000,00 € in die Kalkulation einzusetzen. Zudem
ist die Erneuerung des Tores an der Leichenhalle in Bergstein (ca. 10.000,00 €) zu
berücksichtigen.
Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher,
eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um
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1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“,
2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und
3. den Kostenträger „Grabentfernung“.
1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“
Die bereitgestellte Flächengröße von 45.428 qm hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht
verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue
Fläche von 8.057,25 qm mit dem Stand 30.09.2012 (Vorjahr 8.238,16 qm), die auf die
Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 25.162,20 qm (nicht belegte Gräberflächen
bzw. Anlagen) und 11.008,55 qm auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen
Flächen 43,1 % sowie auf die Grünflächen 56,9 %. Die Grünflächen kann man auch als
sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von den Vorhalteflächen können 10 % in der
Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden daher
2.516 qm im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt.
Ein bestimmter Anteil der Kosten wird in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es
sich um so genannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass
eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes „Boden“ im Sinne von Grundstücksflächen nicht
vorgenommen werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem
Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 48,78 % beträgt, um weitere 30 % auf 79
% erhöht.
Die umlagefähigen Kosten betragen 144.879,92 € (Vorjahr 131.639,04 €).
Wie im Vorjahr wurden die Grabnutzungsgebühren nach der so genannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker
Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch
besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im
vergangenen Jahr davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa
doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer
der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die
Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung
eines 30 cm-Abstandes erfolgt.
Es wird von einer gleich bleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die
Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren,
die eine homogene, jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der
Äquivalenzziffernkalkulation wird insgesamt von 70 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese
verteilen sich auf 1 Kindergrab, 6 Reihengräber, 12 Rasen-Reihengräber, 7 Einzelwahlgräber, 21
Doppelwahlgräber, 11 Urnenreihengräber und 12 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit
144.879,92 € ermittelt.
In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation:
1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung
erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als
Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten.
2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut
Anlagen lautet die Addition auf 907,95 € Flächenzeitwert.
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3. Die Gesamtkosten in Höhe von 144.879,92 € werden durch die Summe der Recheneinheiten
dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 7,107174016 € anzusetzen.
4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen
Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung
eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang,
dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen.
In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer
dargestellt. Sie lauten wie folgt:
Bezeichnung
Neue Gebühr
€
A
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
B
0,00
492,00
1.723,00
1.814,00
3.598,00
492,00
1.814,00
Bisherige
Gebühr
€
C
0,00
370,00
1.310,00
1.370,00
2.730,00
370,00
1.370,00
Differenz in
€
Spalte B - C
D
0,00
+122,00
+413,00
+444,00
+868,00
+122,00
+444,00
Für den alten Friedhof in Gey ergeben sich bei einer 25-jährigen Belegungszeit folgende
Gebühren:
a) Reihengrabstätte
b) Einzelwahlgrabstätte
c) Doppelwahlgrabstätte
d) Urnenwahlgrab
Neue Gebühr
€
410,00 €
1.500,00 €
3.000,00 €
1.200,00 €
Bisherige Gebühr
€
310,00 €
1.140,00 €
2.270,00 €
910,00 €
2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“
Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der
Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Hier fallen Kosten in Höhe von 95.743,15 € an.
Hierin enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen
Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen
Abschreibungen
und
Verzinsungen
der
Leichenhallen,
Geschäftsaufwendungen,
Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen und Deponieaufwendungen.
Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen
A) auf die Benutzung der Leichenhalle:
204,00 €.
B) Erdbestattung:
1.Grabaushub Bauhof und Unternehmen 615,00 € je Fall (bisher 515,00 €),
2. Durchführung 100,00 € je Fall (bisher 85,00 €),
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3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 450,00 € je Fall (bisher 350,00 €).
C) Urnenbeisetzung:
1.Grabaushub Bauhof 310,00 € je Fall (bisher 260,00 €),
2. Durchführung 100,00 € je Fall (bisher 85,00 €),
3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 310,00 € je Fall (bisher 260,00 €).
Gegenüber der letzten Kalkulation ergeben sich höhere Gebühren bei der Benutzung der
Leichenhalle und den Kosten des Bauhofes, weshalb eine Anpassung der Gebühr notwendig ist.
3. Kostenträger Grabentfernung
Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 4.103,00 €. Diese umfassen im Wesentlichen
die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B.
Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden
Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich
410,30 € an.
Wegen der geringfügigen Abweichung zum letzten Wert wird auf eine Gebührenanpassung
verzichtet.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes sollte die Kalkulation
beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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