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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
109 kB
Erstellt
14.11.12, 01:01
Aktualisiert
14.11.12, 01:01
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 135/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Her Bergs öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: VI Gebührenkalk. Abwasser 2013 30.10.2012 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 22.11.2012 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für Schmutz- und Niederschlagswasser wird festgestellt. 2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,68 € je m³, c) die Grundgebühr je Hausanschl. beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,81 € je m². 3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 beschlossen. Hierin sind die neuen Gebührensätze eingearbeitet. - Seite 1 von 3 - Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr: Kosten: Erlöse: 2.740.906,55 € 2.740.906,55 € Sachverhalt: Auf der Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2012 ist die Neuberechnung der Gebühren erfolgt. Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen: Personal- und Sachaufwand Einführungskosten Beitrag an den WVER Kalkulatorische Kosten Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 78.717,00 € steigen in 2013 geringfügig um 1.631,00 € auf 80.348,00 €. Dies stellt eine allgemeine Personalkostensteigerung von rd. 1,4 % gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2011 (79.268,00 €) dar. Die Sachaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr von 86.130,00 € um 5.170,00 € auf 91.300,00 €. Hier sind im Wesentlichen die höheren Kosten für die Zählerablesung zu nennen. Der Wasserverband Perlenbach wurde durch eine Prüfung des Finanzamtes dazu angehalten, 50 % der tatsächlichen Kosten seiner Zählerablesung an die Gemeinde Hürtgenwald weiter zu berechnen, um den Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden. Die Einführungskosten sind mit dem Ablauf des Jahres 2012 erledigt. Durch den fertiggestellten Jahresabschluss 2010 sind die Einführungskosten 2010 - 2012 in der Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 abgerechnet und der Überschuss in Höhe von 37.695,00 € ist in der Kalkulation 2013 berücksichtigt worden. Der Beitrag an den WVER sinkt nach Mitteilung des WVER um 7.000,00 € von 1.500.000,00 € auf 1.493.000,00 €. Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch zusätzlich fertiggestellte Kanalbaumaßnahmen, höhere Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen. Diese sind: Erneuerung Kanalnetz ( Gey, Hürtgen, Vossenack ) Kanalhausanschlüsse Beim Straßenentwässerungsanteil erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 10.382 m² von den klassifizierten Straßen (Bund, Land, Kreis) in die Gemeindestraßen infolge der Ortsumgehung Gey (B399 N). - Seite 2 von 3 - Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze: Niederschlagswasser Schmutzwasser Grundgebühr 2013 Flächengebühr Grundgebühr 2013 Verbrauchsgebühr (unverändert) (Vorjahr 0,80 €) (unverändert) (Vorjahr 3,55 €) 81,00 € 0,81 € 93,00 € 3,68 € Als Erlöse für 2013 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen. Hinzu kommt ein Verlust aus der Abrechnung des Gebührenhaushaltes 2010 in Höhe von 47.337,00 €. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus der Minderberechnung an die Straßenbaulastträger ( Faktor 1,0 statt 1,5 ) in Höhe von rd. 25.000,00 € sowie aus der Minderwasserverbrauchsmenge in Höhe von rd. 22.000,00 € (Verkürzung der Ablesezeiträume von rd. 2 Monaten durch das RWE) im Gemeindegebiet zusammen. Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 31,50 € je Zähler ab 2013 für den Zeitraum von 6 Jahren kalkuliert. Der Anstieg der Kosten je Zähler in Höhe von 6,00 € ist in erster Linie in den gestiegenen Einbaukosten durch das Wasserwerk Perlenbach und durch den erstmaligen turnusmäßigen Austausch der Zwischenzähler in Verbindung mit dem Austausch der Hauptwasserzähler zu begründen. Der Einbau und die Verplombung des Nebenzählers durch den Wasserversorgungsträger ist ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der Zwischenzählergebühr enthalten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -