Daten
Kommune
Hürtgenwald
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77 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
05.07.12, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
öffentlich
84/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Klaus Kowalke
Aktenzeichen:
Satzung
Naturförderabgabe
Kw/Ma
19.06.2012
TOP- Nr.:
Datum:
Erlass einer Satzung zur Erhebung einer Naturförderabgabe
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beiliegende Satzung über die Erhebung einer
Naturförderabgabe.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Erträge von bis zu 50.000,00 € pro Kalenderjahr
Sachverhalt:
Am 10.05.2012 ist über die Erhebung einer Naturförderabgabe beraten worden. Hierbei wurde
beschlossen, die notwendigen Schritte für den Erlass einer Satzung in die Wege zu leiten. Dies ist
erfolgt. Entsprechende Stellungnahmen der Verbände DEHOGA und des Städte- und
Gemeindebundes, Düsseldorf sind als Anlage beigefügt.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat sich gegen den Erlass der Satzung
ausgesprochen.
Aus dem Schriftsatz des Städte- und Gemeindebundes, der diese Satzung für rechtmäßig hält und
befürwortet, ist außerdem zu entnehmen, dass eine Genehmigung des Innen- bzw. Finanzministeriums NRW nicht erforderlich wäre. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, weil der
Tatbestand der „Übernachtung“ besteuert werde. Dieser deckt begrifflich mit dem steuerlichen
Begriff bei der Kulturförderabgabe in der Stadt Köln. Die Satzung der Stadt Köln ist bereits im
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September des Jahres 2010 genehmigt worden. Von daher wäre eine Zustimmung der
Ministerien, da die steuerlichen Begriffe den gleichen Sachverhalt treffen, entbehrlich.
Wenn mit der Erhebung der Abgabe kurzfristig begonnen werden soll, ist ein Satzungsbeschluss
notwendig.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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