Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,8 MB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
05.07.12, 15:48
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rn.DEHOGA
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DEHOGA Nordrhein
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10 04 53 . 41404 Neuss
Herrn Bürgermeister
AxelBuch
Gemeinde Hürtgenwald
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13
VR Neuss 2518
Neuss, 11. Juni 2012
Sp/Bü
Offener Brief
zur Erhebung einer Naturförderabgabe im Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald
Naturförderabgabe schadet nachhaltig dem Tourismus in Hürtgenwald
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Buch,
am 5. Juli 2012 steht die Diskussion zur Einführung einer .Naturförderabqabe" auf der Tagesordnung des Gemeinderates in Hürtgenwald. Hier sol/ nach dem Satzungsentwurf beschlossen werden, dass zukünftig Übernachtungsgäste auf den Übernachtungspreis 5% als
Naturförderabgabe zusätzlich zahlen müssen; einzuziehen durch das Hotel.
Der Satzungsentwurf ist der Kölner Satzung zur .Kulturförderabqabe" nachempfunden, die
zurzeit beim Oberverwaltungsgericht in Münster zur Prüfung ansteht und vom Verwaltungsgericht in Köln nur mit größten Bauchschmerzen und dem Hinweis, dass die unterliegende
Partei eh die nächste Instanz anrufen wird, durchgewunken worden ist. Gleichzeitig stehen
beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei vergleichbare Satzungen aus RheinlandPfalz zur Überprüfung an. Rechtliche Bedenken dagegen sind genügend vorgetragen worden, hier werden die Urteile die entsprechende Klarheit bringen.
Abgesehen davon, dass die Erhebung einer wie auch immer genannten .Bettensteuer" unseres Erachtens nicht zulässig ist, ist die .Naturtörderabcabe" auch eine "Mogelpackung",
denn die dort erhobenen Gelder gehen nicht in den Naturschutz, sondern in den aI/gemeinen Haushalt, kommen also nicht direkt dem Naturschutz zugute.
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Die Naturförderabgabe wird trotz des schönen Namens dem Tourismus schaden, denn das
Image der Gemeinde Hürtgenwald wird sich verschlechtern, Gäste werden eben nicht willkommen geheißen, sondern müssen dafür, dass sie in Hürtgenwald und nicht in einem
Nachbarort übernachten, zusätzlich 5% auf das Übernachtungsgeld zahlen.
HERZLICH WILLKOMMEN IN HÜRTGENWALD.
Gäste, die die Alternative zwischen Hürtgenwald und einem anderen Ort haben, und dies
sind alle, die nicht aus persönlichen Gründen ein Hotel in Hürtgenwald suchen müssen,
sondern die zum Beispiel als Reiseziel "die Eifel" haben, werden auch Preisvergleiche anstellen und sich bei gleichen Angeboten für das niederpreisige entscheiden. "Alles, aber
günstig", und "Eine Woche Griechenland für 333 €" lassen grüßen.
Schon jetzt werden Übernachtungen in den nahen Niederlanden und Belgien nur mit jeweils
6% Mehrwertsteuer besteuert, Hürtgenwald plant zum deutschen Mehrwertsteuersatz von
7% weitere 5,42% aufzuschlagen (Bettensteuer auf die Mehrwertsteuer), insgesamt also
eine Belastung von 12,42% an Steuern.
Absehbares Ergebnis der Naturförderabgabe ist also eine weitere Verschärfung der Wettbewerbssituation für die Übernachtungsbetriebe in der Gemeinde Hürtgenwald aufgrund
eines schlechteren Images und einer ungünstigeren Preissituation. Dies wird daher zu weniger Gästen führen.
Versucht der Hotelier die Wettbewerbsfähigkeit dadurch wieder herzustellen, dass er die
Naturförderabgabe nicht auf den Zimmerpreis aufschlägt, sondern selbst trägt, verschlechtert sich seine Situation gegenüber den Mitbewerbern in anderen Städten, und die Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Hürtgenwalder Betriebe wird nachhaltig geschädigt. Viele
Hoteliers aus der Gemeinde haben uns gegenüber bestätigt, dass sie "problemlos bis zu
500.000 €" in die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Häuser stecken könnten, alleine um den Betrieb den erhöhten Forderungen des Gastes anzupassen. Die von der Gemeinde geplanten
120.000 € Naturförderabgabe pro Jahr würden als Anschubfinanzierung fehlen.
Auch das Argument, die Gemeinde würde einen Teil des Verlustes, den sie durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7% erlitten hat, durch die Einführung einer Naturförderabgabe ausgleichen, ist unzutreffend, denn bei einem Hotelumsatz (reiner Logisumsatz
ohne Frühstück, Speisen etc.) von rund 1,3 Millionen Euro für Übernachtungen im Jahr, ist
die Gemeinde Hürtgenwald an der Umsatzsteuer mit 2%, also circa 3.500 € beteiligt. Rechnet man die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren Gewinn der Betriebe dagegen,
kommt man durch die 7% Regelung gegenüber der früheren 19% Regelung zu einem Minus
von unter 1.000 €. Da mit den zusätzlichen freien Geldern die Hotellerie zahlreiche Investitionen getätigt und Mitarbeiter eingestellt hat, ist die Rechnung für die Gemeinde unter dem
Strich positiv.
Trotzdem ist die Naturförderabgabe motiviert durch den ermäßigten MwSt.-Satz auf Übernachtungen. Bei einem Regierungswechsel 2013 könnte der ermäßigte Steuersatz wegfallen. Würde in diesem Fall auch die Naturförderabgabe zurückgenommen? Und würde sich
in diesem Fall der bürokratische Aufwand für die Einführung der Naturförderabgabe für ca. 1
Jahr rechnen?
T:IHBIVS_DürenIHürtgenwaldINalurföderabgabe_offener
Brief_56
2012 (3).doc
Wir gehen allerdings davon aus, dass die Erwartungen der Gemeinde mit 120.000 € aus der
Naturförderabgabe pro Jahr deutlich zu hoch angesetzt sind, da der Übernachtungsumsatz
um die circa 1,3 Millionen Euro im Jahr liegen dürfte. Die Einnahmen werden je Jahr bei
rund 65.000 € liegen. Die Erwartung auf 10.000 € pro Monat geht von unzutreffenden Zahlen, mutmaßlich der Logisumsätze inklusive der Gastronomie- und Frühstücksumsätze aus.
Wirtschaftlich dürften 65.000 € je Jahr Mehreinnahmen den Standort Hürtgenwald nicht retten, sondern dem Standort langfristig schaden. Da hilft auch die hübsche Verpackung (..Naturförderabgabe") für eine Steuer, die in den normalen Haushalt einfließt und nicht für den
Naturschutz bestimmt ist, nicht den dem Standort entstehenden Schaden zu kompensieren.
Mit gastfreundlichen
}7:,
k/l
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-Vorsitzender-
/7
.
/
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Grüßen
/
~ Rain~
-Geschäftsführer-
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