Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
08.05.10, 04:30
Aktualisiert
16.02.11, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 24.03.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 35
Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener
Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten
Landschaftspläne sowie
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nehmen die Kreisausschussmitglieder
Nolden, Weber und Reidt (alle CDU) sowie Bell (DIE LINKE)
wegen Befangenheit nicht teil.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 14/2009 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 10.03.2010
(siehe Z 1/V 14/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
a) Der Kreistag beschließt die Änderung der Landschaftspläne
Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“, 1. Änderung
Landschaftsplan 08 „Blankenheim“, 1. Änderung
Landschaftsplan 16 „Euskirchen“, 1. Änderung
Landschaftsplan 20 „Hellenthal“, 1. Änderung
Landschaftsplan 24 „Kall“, 1. Änderung
Landschaftsplan 28 „Mechernich“, 1. Änderung
Landschaftsplan 32a „Nettersheim“, 2. Änderung
Landschaftsplan 40 „Weilerswist“, 1. Änderung
Landschaftsplan 44a „Zülpich“, 1. Änderung
insbesondere zur Harmonisierung der allgemeinen
Vorschriften für alle Landschaftsschutzgebiete,
Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte
Landschaftsbestandteile und zur Anpassung an geänderte
gesetzliche Vorschriften. Die Änderungsverfahren werden
durch den Kreis in Eigenleistung durchgeführt.
b) Der Kreistag beschließt die Entwürfe der o. g.
Landschaftspläne, jeweils bestehend aus
- den textlichen Festsetzungen
- der Entwicklungskarte
- der Festsetzungskarte
in der Fassung der Änderungen, Stand: Februar 2010,
sowie
c) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 27 a Landschaftsgesetz (LG
NW)* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die
Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW.
V 14/2009
*
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der
Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig