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Beschlusstext (Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
08.05.10, 04:30
Aktualisiert
16.02.11, 16:20
Beschlusstext (Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 24.03.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 33 Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 49/2010 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 02.03.2010 (siehe Z 1/V 492010) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK): 1. Für die Wohlfahrtsverbände Rolf Schneider Caritasverband für die Region Eifel e. V. Klosterplatz 1 53937 Schleiden 2. Für die Ärztekammer Nordrhein - Kreisstelle Euskirchen Dr. Hans Josef Bastian Marien-Hospital Euskirchen Gottfried-Disse-Str. 40 53879 Euskirchen - als Stellvertreter 3. Für die Pflegekonferenz des Kreises Euskirchen Rolf Schneider Caritasverband für die Region Eifel e. V. Klosterplatz 1 53937 Schleiden - als Stellvertreter Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 49/2010