Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
08.05.10, 04:30
Aktualisiert
16.02.11, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 24.03.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom
A 16/2010
30.11.2009
hier: Anpassung der Aufwandsentschädigung für kommunale
Mandatsträger
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass das Innenministerium
Nordrhein-Westfalen durch Rechtsverordnung
(Entschädigungsverordnung) die Höhe der monatlichen
Aufwandsentschädigung sowie die Höhe der Sitzungsgelder
bestimmt hat. Nach den Rechtsvorschriften der
Gemeindeordnung und der Kreisordnung ist die Höhe der
Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder zu Beginn und
mit Ablauf der Hälfte der Wahlzeit anzupassen. Grundlage
hierfür die die Preisentwicklung ausgewählter Waren und
Leistungen im Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten
Haushalte seit dem Zeitpunkt der vorangegangenen
Anpassung.
Die Gemeindeordnung und Kreisordnung lasse hier keinen
Entscheidungsspielraum, so dass die Anpassungen durch das
Innenministerium zu den jeweiligen Stichtagen vorzunehmen
sind. Für die Kreistagsmitglieder und die Mitglieder der
Ausschüsse ergebe sich somit ein Anspruch unmittelbar aus
der Kreisordnung. Dieser könne nicht durch einen Beschluss
des Kreistages oder beispielsweise eine abweichende
Regelung in der Hauptsatzung eingeschränkt werden.
Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen
ohne weitere Aussprache und Beschlussfassung zur Kenntnis.