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Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 15.10.2009 hier: Einrichtung eines Integrationsrates auf Kreisebene)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
08.05.10, 04:30
Aktualisiert
16.02.11, 16:20
Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 15.10.2009
hier: Einrichtung eines Integrationsrates auf Kreisebene)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 24.03.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom A 15/2010 15.10.2009 hier: Einrichtung eines Integrationsrates auf Kreisebene Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet die Verwaltung um Stellungnahme, wie sie zu der Einrichtung eines Integrationsrates auf Kreisebene stehe. Dieser sollte unter Einbindung der Kommunen eingerichtet werden. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist darauf hin, dass hier keine Zuständigkeit des Kreises gegeben sei. Wenn überhaupt, seien die Kommunen Ansprechpartner der Einrichtung eines Integrationsrates. Landrat Rosenke verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung (hier insbesondere § 27 GO). Im Übrigen könne er die Kommunen nicht anweisen, einen Integrationsrat zu bilden. Er regt abschließend an, die Anregung 15/2010 zum Anlass zu nehmen, diese in der Bürgermeisterkonferenz am 25.03.2010 noch einmal anzusprechen. Der Kreisausschuss nimmt Anregung 15/2010 im Übrigen ohne weitere Aussprache und Beschlussfassung zur Kenntnis.