Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
08.05.10, 04:30
Aktualisiert
16.02.11, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 24.03.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom
A 15/2010
15.10.2009
hier: Einrichtung eines Integrationsrates auf Kreisebene
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet
die Verwaltung um Stellungnahme, wie sie zu der Einrichtung
eines Integrationsrates auf Kreisebene stehe. Dieser sollte
unter Einbindung der Kommunen eingerichtet werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist darauf hin, dass hier
keine Zuständigkeit des Kreises gegeben sei. Wenn überhaupt,
seien die Kommunen Ansprechpartner der Einrichtung eines
Integrationsrates.
Landrat Rosenke verweist in diesem Zusammenhang auf die
gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung (hier
insbesondere § 27 GO). Im Übrigen könne er die Kommunen
nicht anweisen, einen Integrationsrat zu bilden.
Er regt abschließend an, die Anregung 15/2010 zum Anlass zu
nehmen, diese in der Bürgermeisterkonferenz am 25.03.2010
noch einmal anzusprechen.
Der Kreisausschuss nimmt Anregung 15/2010 im Übrigen ohne
weitere Aussprache und Beschlussfassung zur Kenntnis.