Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
08.05.10, 04:30
Aktualisiert
16.02.11, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 24.03.2010 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom
A 17/2010
17., 20. und 30.11.2009
hier: Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die
Kreispolitik
Landrat Rosenke teilt dem Kreisausschuss mit, dass der Petent
in einer weiteren E-Mail vom 16.03.2010 beantragt habe, zu
dieser Anregung - und auch allen weiteren Anregungen in der
heuten Sitzung und in der Zukunft - eine Stellungnahme
abgeben zu dürfen, also ihm ein Rederecht in der Sitzung des
Kreisausschusses einzuräumen.
Der Petent verweist auf eine entsprechende Regelung in den
Bestimmungen des Rhein-Erft-Kreises, wonach dort mit der
Zulassung einer Anregung auch eine Wortmeldung des
Petenten in der Ausschusssitzung erlaubt sei.
Landrat Rosenke verweist auf die gültige Geschäftsordnung für
den Kreistag des Kreises Euskirchen vom 01.09.1999, die eine
entsprechende Regelung hinsichtlich des Rederechts von
Bürgerinnen oder Bürgern in Ausschusssitzungen nicht
vorsehe.
Er verweist allerdings auf den Wortlaut des § 11 der
Geschäftsordnung, wonach der Kreistag beschließen könne,
eine Fragestunde für Einwohner/innen in die Tagesordnung der
nächstfolgenden Kreistagssitzung aufzunehmen.
Er schlägt des Weiteren vor, in der Sitzung des Kreistages am
23.06.2010 (nach Vorberatung durch den Kreisausschuss am
09.06.2010) einen Beschluss des Kreistages herbeizuführen,
wonach für die folgenden Kreistagssitzungen eine Fragestunde
für Einwohner/innen im Sinne des § 11 der Geschäftsordnung
durchgeführt werden soll.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Kreisausschuss nimmt im Übrigen die Anregung ohne
weitere Aussprache und Beschlussfassung zur Kenntnis.