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Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 17., 20. und 30.11.2009 hier: Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Kreispolitik)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
08.05.10, 04:30
Aktualisiert
16.02.11, 16:20
Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 17., 20. und 30.11.2009
hier: Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Kreispolitik)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 24.03.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom A 17/2010 17., 20. und 30.11.2009 hier: Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Kreispolitik Landrat Rosenke teilt dem Kreisausschuss mit, dass der Petent in einer weiteren E-Mail vom 16.03.2010 beantragt habe, zu dieser Anregung - und auch allen weiteren Anregungen in der heuten Sitzung und in der Zukunft - eine Stellungnahme abgeben zu dürfen, also ihm ein Rederecht in der Sitzung des Kreisausschusses einzuräumen. Der Petent verweist auf eine entsprechende Regelung in den Bestimmungen des Rhein-Erft-Kreises, wonach dort mit der Zulassung einer Anregung auch eine Wortmeldung des Petenten in der Ausschusssitzung erlaubt sei. Landrat Rosenke verweist auf die gültige Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen vom 01.09.1999, die eine entsprechende Regelung hinsichtlich des Rederechts von Bürgerinnen oder Bürgern in Ausschusssitzungen nicht vorsehe. Er verweist allerdings auf den Wortlaut des § 11 der Geschäftsordnung, wonach der Kreistag beschließen könne, eine Fragestunde für Einwohner/innen in die Tagesordnung der nächstfolgenden Kreistagssitzung aufzunehmen. Er schlägt des Weiteren vor, in der Sitzung des Kreistages am 23.06.2010 (nach Vorberatung durch den Kreisausschuss am 09.06.2010) einen Beschluss des Kreistages herbeizuführen, wonach für die folgenden Kreistagssitzungen eine Fragestunde für Einwohner/innen im Sinne des § 11 der Geschäftsordnung durchgeführt werden soll. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Kreisausschuss nimmt im Übrigen die Anregung ohne weitere Aussprache und Beschlussfassung zur Kenntnis.