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Beschlußtext (Anregungen und Beschwerden hier: Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil Nienhagen in Richtung Schuckenbaum)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Beschlußtext (Anregungen und Beschwerden
hier: Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil 
Nienhagen in Richtung Schuckenbaum)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 08.12.2011: 4. Anregungen und Beschwerden 4.1 Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil Nienhagen in Richtung Schuckenbaum AM Herr Brinkmann erläutert den Sachstand aus der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 30. November 2011. Gemäß Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen seien Gehweganlagen außerhalb geschlossener Ortschaften vom jeweiligen Straßenbaulastträger zu unterhalten. Dies beinhalte auch eventuelle Neubauten. Straßenbaulastträger sei hier der Kreis Lippe. Dieser habe jedoch mitgeteilt, so AM Herr Brinkmann weiter, dass er grundsätzlich keine Gehweganlagen auf freien Strecken baue. Abschließend habe der Ausschuss deshalb einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass seitens der Verwaltung mit dem Kreis geklärt werden solle, inwieweit dieser eine Querungshilfe für den Graben schaffen könne. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich sodann ohne weitere Aussprache dieser Auffassung einvernehmlich an.