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Beschlußtext (Kastrationspflicht für freilaufende Katzen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,9 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 08.12.2011: 9. Kastrationspflicht für freilaufende Katzen In seinen einleitenden Ausführungen bezieht sich BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Hauptund Finanzausschusses vom 22. September 2011. Bereits zum damaligen Zeitpunkt habe die Verwaltung erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Aufnahme einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geäußert. Zwischenzeitlich habe ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde und Vertretern des für Leopoldshöhe zuständigen Tierheims Bad Salzuflen stattgefunden, so BM Herr Schemmel weiter. Als Ergebnis des Gesprächs schlage die Verwaltung nun vor, von einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe zunächst abzusehen. Darüber hinaus solle der gemeindliche Anteil an der Finanzierung des Tierheims Bad Salzuflen e. V. von einer Jahrespauschalzahlung auf eine Einzelfallberechnung umgestellt werden. In der sich nun anschließenden Diskussion beantwortet die Verwaltung die Fragen der einzelnen Ausschussmitglieder. So teilt FBL Herr Taron auf Nachfrage mit, dass sich die Kosten des Tierheims pro Fundkatze voraussichtlich auf ca. 100 – 110 Euro belaufen. Eine genaue Aussage könne jedoch erst erfolgen, wenn die entsprechenden Angaben des Tierheims vorliegen. Hinsichtlich der Bedenken einiger Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass die Zahl der Leopoldshöher Fundkatzen durch eine Einzelfallabrechnung ansteigen könne, macht er deutlich, dass dieser Effekt eventuell eintreten könne, die Einzelfallabrechnung jedoch in jedem Fall die vernünftigste und fairste Lösung für das Tierheim Bad Salzuflen sei. Ferner gehe er davon aus, dass auch andere Kommunen über kurz oder lang zu der gleichen Regelung kommen werden. Darüber hinaus dürfe nicht vergessen werden, so FBL Herr Taron weiter, dass die Fundtierbetreuung grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei und dass das Tierheim Bad Salzuflen diese Aufgabe nur aufgrund eines Kooperationsvertrages wahrnehme. Im Folgenden teilt AM Herr Niehage für die CDU-Fraktion mit, dass seine Fraktion die vorgeschlagene Lösung mittrage. Darüber hinaus spricht er dem Tierheim Bad Salzuflen ausdrücklich seinen Dank für die geleistete Arbeit aus. AM Frau Bode schließt sich dieser Auffassung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, weist jedoch darauf hin, dass die Bevölkerung, insbesondere die Katzenhalterinnen und –halter, in geeigneter Weise, beispielsweise durch Veröffentlichungen im Leopoldshöher Blatt, beständig auf die allgemeine Problematik hingewiesen werden sollte. Abschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden Beschluss: Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, von einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe (Einführung einer Kastrationspflicht) zunächst abzusehen. Der gemeindliche Anteil an der Finanzierung des Tierheims Bad Salzuflen e.V. wird von einer Jahrespauschalzahlung auf eine Einzelfallabrechnung umgestellt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2012 eingestellt. Beratungsergebnis: - einstimmig -