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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
112 kB
Erstellt
05.12.12, 01:01
Aktualisiert
05.12.12, 01:01
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 146/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Engels öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: VI Gebührenkalk. Winterdienst 2013 27.11.2012 Gremium: Gemeinderat Termin: 13.12.2012 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung nach Anlage A wird festgestellt. 2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. 3) Der Gebührensatz pro laufendem Meter Straßenfront beträgt 0,83 €. 4) Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja Sachverhalt: Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 auf der Basis der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%. Nach der vorläufigen Abrechnung für 2011 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 15.519,21 €. Maßgeblich hierfür ist, dass aufgrund des milden Winters weniger Bauhofkosten in die interne - Seite 1 von 2 - Verrechnung geflossen sind als geplant. Es ergibt sich demnach ein tatsächlicher Gebührenbedarf für 2011 in Höhe von 75.397,19 €. Die Gebühreneinnahme für 2011 betrug laut Betrag-MengenStatistik 2011 90.916,40 €. Die Differenz ergibt den Überschuss der Abrechnung 2011. Der Gebührenbedarf nach der Kalkulation für 2013 unter der Berücksichtigung des vorgenannten Ergebnisses aus der Abrechnung für 2011 beträgt 79.200,26 €. Trotz gestiegener Personalkosten, die sich durch die tarifliche Erhöhung und der Verlagerung von Stellenanteilen ergeben sowie gestiegener kalkulatorischer Kosten (Neuanschaffungen von Winterdienstgeräten), kann eine Reduzierung der Winterdienstgebühren von vormals 1,27 € auf 0,83 € erreicht werden. Ein Anstieg bei den Unterhaltungsaufwendungen geht auf gestiegene Wartungs- und Reparaturkosten bei den Winterdienstgeräten zurück. Ein Rückgang der Sachkosten sowie geringere Bauhofkosten in den internen Leistungsbeziehungen sind im Wesentlichen, neben dem Überschuss aus 2011, hierfür verantwortlich. In der Kalkulation, die dem Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2012 vorgelegt wurde, ist in der Beschreibung der Sachkosten für den Punkt „Kostenerstattung an Dritte“ irrtümlich ein falscher Wert hinterlegt worden (23.000,00 € anstatt 13.000,00 €). Allerdings wurde für die Ermittlung der Gebühr der richtige Wert herangezogen, sodass nach wie vor ein Gebührensatz von 0,83 € ab 01.01.2013 maßgeblich ist. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -