Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
112 kB
Erstellt
05.12.12, 01:01
Aktualisiert
05.12.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
146/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Engels
öffentlich
Aktenzeichen:
TOP- Nr.:
Datum:
VI Gebührenkalk.
Winterdienst 2013
27.11.2012
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.12.2012
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie
Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung nach Anlage A wird
festgestellt.
2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich.
3) Der Gebührensatz pro laufendem Meter Straßenfront beträgt 0,83 €.
4) Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
Sachverhalt:
Wie bereits im Vorjahr erfolgt die Kalkulation der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 auf
der Basis der Abschreibung des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die
kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 6%.
Nach der vorläufigen Abrechnung für 2011 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 15.519,21 €.
Maßgeblich hierfür ist, dass aufgrund des milden Winters weniger Bauhofkosten in die interne
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Verrechnung geflossen sind als geplant. Es ergibt sich demnach ein tatsächlicher Gebührenbedarf
für 2011 in Höhe von 75.397,19 €. Die Gebühreneinnahme für 2011 betrug laut Betrag-MengenStatistik 2011 90.916,40 €. Die Differenz ergibt den Überschuss der Abrechnung 2011.
Der Gebührenbedarf nach der Kalkulation für 2013 unter der Berücksichtigung des vorgenannten
Ergebnisses aus der Abrechnung für 2011 beträgt 79.200,26 €.
Trotz gestiegener Personalkosten, die sich durch die tarifliche Erhöhung und der Verlagerung von
Stellenanteilen ergeben sowie gestiegener kalkulatorischer Kosten (Neuanschaffungen von
Winterdienstgeräten), kann eine Reduzierung der Winterdienstgebühren von vormals 1,27 € auf
0,83 € erreicht werden. Ein Anstieg bei den Unterhaltungsaufwendungen geht auf gestiegene
Wartungs- und Reparaturkosten bei den Winterdienstgeräten zurück.
Ein Rückgang der Sachkosten sowie geringere Bauhofkosten in den internen
Leistungsbeziehungen sind im Wesentlichen, neben dem Überschuss aus 2011, hierfür
verantwortlich.
In der Kalkulation, die dem Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2012 vorgelegt wurde, ist in
der Beschreibung der Sachkosten für den Punkt „Kostenerstattung an Dritte“ irrtümlich ein
falscher Wert hinterlegt worden (23.000,00 € anstatt 13.000,00 €). Allerdings wurde für die
Ermittlung der Gebühr der richtige Wert herangezogen, sodass nach wie vor ein Gebührensatz
von 0,83 € ab 01.01.2013 maßgeblich ist.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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