Daten
Kommune
Hürtgenwald
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81 kB
Erstellt
05.12.12, 01:01
Aktualisiert
05.12.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.12.2012
öffentlich
148/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
VI neue
Hundesteuersatzung
2013
27.11.2013
TOP- Nr.:
Datum:
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2013
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die beigefügte
Hundesteuersatzung mit folgender Änderung:
§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird
b) zwei Hunde gehalten werden
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden
d) gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde)
oder Hunde bestimmter Rassen gehalten werden
Finanzielle Auswirkungen ?
72,00 €
84,00 € je Hund
102,00 € je Hund
720,00 € je Hund
Nein
X
Ja
Mehreinnahme ca. 5.000,00 € ohne Berücksichtigung der Anschaffungskosten pp. für die
Hundetoiletten.
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Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 131/2012 sowie die Beratungen im Haupt- und
Finanzausschuss am 22.11.2012 verwiesen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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