Daten
Kommune
Hürtgenwald
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27.11.12, 01:00
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
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GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 29.11.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
138/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
222.0
21.11.2012
Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau,
Roetgen und Simmerath;
hier: Errichtung der Sekundarschule Nordeifel
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald wird empfohlen, folgendes zu beschließen:
1.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NordrheinWestfalen (SchulG NRW) in Verbindung mit § 17 a SchulG NRW gemeinsam mit den
Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath die Errichtung einer Sekundarschule ab
dem Schuljahr 2013/2014 beginnend mit der Jahrgangsstufe 5.
2.
Schulträger der Sekundarschule im Sinne des § 78 SchulG NRW wird der z. Zt. in
Gründung befindliche Schulzweckverband, dem die Kommunen Hürtgenwald, Monschau,
Simmerath und Roetgen mit allen weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft
angehören werden.
3.
Die Sekundarschule soll 5-zügig errichtet werden. Dazu soll ein 3-zügiger Hauptstandort in
Simmerath in den Räumen der Gemeinschaftshauptschule Simmerath und ein 2-zügiger
Teilstandort in Hürtgenwald - Kleinhau in den Räumen des Schulzentrums (GHS und RS
Hürtgenwald) eingerichtet werden.
4.
Die Sekundarschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
5.
Ab Klasse 7 erfolgt der Unterricht der Sekundarschule in teilintegrierter Form.
6.
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit
dem St. Michael-Gymnasium in Monschau und dem Franziskus-Gymnasium in Vossenack
sichergestellt.
7.
Der Rat nimmt das pädagogische Konzept, das Ergebnis der Elternbefragung, das
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Raumkonzept, den hergestellten regionalen Konsens und die Beschlüsse der
Schulkonferenzen zu der jahrgangsweisen Auflösung sowie zur Übertragung der
Trägerschaft auf den Schulzweckverband Nordeifel zur Kenntnis.
8.
Die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen nimmt zum Beginn des Schuljahres
2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftshauptschule Simmerath auf,
da diese zum 31.07.2013 aufgelöst werden soll.
9.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt unter dem Vorbehalt der durch die
Bezirksregierung erteilten Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule das
sukzessive Auslaufen der Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und der Realschule
Hürtgenwald zum Ende des Schuljahres 2017/2018. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden
keine Eingangsklassen mehr gebildet.
10.
Der Name der Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen lautet ab dem 01.08.2013
Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen-Simmerath.
11.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 30.11.2012 alle notwendigen
Antragsunterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
12.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln dahingehend zu
verhandeln, dass unter Berücksichtigung der Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes in
den auslaufenden Schulen den Kolleginnen und Kollegen dieser Schulen, die eine
Versetzung in die Sekundarschule anstreben, diese sukzessive ermöglicht wird. Der
Schulträger wird die in seiner Verantwortung stehenden Belange zur Qualitätswahrung
an den auslaufenden Schulen mit besonderer Sorgfalt wahrnehmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja, siehe separate Vorlage zum
Schulzweckverband Nordeifel
Sachverhalt:
1.
Ausgangssituation
Unter Berücksichtigung der rückläufigen Schülerzahlen und der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung von Biregio (wird den Ratsmitgliedern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt)
haben die Räte der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath in ihren Sitzungen am
25.09.2012 Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014
an den Schulstandorten Simmerath und Hürtgenwald in der Trägerschaft eines gemeinsamen
Schulzweckverbandes gefasst. Die Verwaltungen der einzelnen Kommunen haben alle
erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, damit der Antrag auf Errichtung einer Sekundarschule
fristgerecht bei der Bezirksregierung gestellt werden kann.
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1.1
Pädagogisches Rahmenkonzept (wird als Tischvorlage nachgereicht)
Die Entwicklung des pädagogischen Rahmenkonzeptes erfolgte durch die hierfür gegründete
Projektgruppe im Zeitraum von September bis November 2012. Die Projektgruppe bestand aus
Pädagogen aller weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der vorgenannten 3 Kommunen
einschließlich der Förderschule Nordeifel.
1.2
Verbindliche Kooperationspartner für die Oberstufe (Anlage 1 und 2)
Entsprechend den Errichtungsvorgaben für die Sekundarschule wurden unter Beteiligung der
Schulkonferenzen Kooperationsvereinbarungen mit dem St. Michael-Gymnasium Monschau und
dem Franziskus-Gymnasium Vossenack geschlossen.
1.3
Elterninformation
Für die Bedarfsfeststellung zur Gründung einer Sekundarschule war eine schriftliche
Elternbefragung gesetzlich gefordert.
Im Vorfeld der Befragung wurden vier Informationsveranstaltungen für die Eltern durchgeführt.
Hierzu wurden die Familien schriftlich eingeladen.
Die Veranstaltungen fanden statt:
Mo., 05.11.2012, 19:00 Uhr ... für Eltern aus Roetgen:
Bürgersaal, Hauptstr. 55, Roetgen
Di., 06.11.2012, 19:30 Uhr ... für Eltern aus Simmerath:
Aula der Gemeinschaftshauptschule Simmerath, Walter-Bachmann-Straße, Simmerath
Mi., 07.11.2012, 18:00 Uhr ... für Eltern aus Monschau:
Elwin-Christoffel-Realschule, Wilhelm-Jansen-Str. 5, Monschau
Do., 08.11.2012, 19:30 Uhr ... für Eltern aus Hürtgenwald:
Schulzentrum Kleinhau, August-Scholl-Str. 4, Hürtgenwald.
Im direkten Anschluss an die Informationsveranstaltungen erfolgte vom 09.11. bis 16.11.2012 die
schriftliche Elternbefragung (Anlage 3). Befragt wurden alle Eltern der aktuellen Jahrgänge 3 und
4 der Grundschulen in Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath. Die Fragebögen wurden
über die Grundschulen zusammen mit einem Informationsblatt zur Schulform Sekundarschule mit
dem Hinweis über die Rücksendemöglichkeit über die Schule verteilt.
Die Auswertung erfolgte getrennt nach Jahrgängen und Kommunen.
Die Ergebnisse der Elternbefragung sind nachfolgend dargestellt. Demnach liegen die
Anmeldezahlen für eine Sekundarschule in der Hochrechnung stabil oberhalb des Mindestwertes
von 125 Anmeldungen je Einschulungsjahrgang.
Hochrechnung für den Hauptstandort Simmerath (aus dem Elternvotum der Kommunen
Monschau, Roetgen und Simmerath) und für den Teilstandort Hürtgenwald (aus dem
Elternvotum der Kommune Hürtgenwald):
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Hauptstandort
Simmerath
Teilstandort Hürtgenwald
GESAMT
“Ja”-Stimmen
hochgerechnete
Anmeldezahlen
“Ja”-Stimmen
hochgerechnete
Anmeldezahlen
3. Klasse
53,0 %
175
68,4 %
47
222
4. Klasse
41,1 %
140
69,1 %
56
196
1.4
Regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern (Anlage 4)
Mit der Antragstellung zur Errichtung eines neuen Schulangebotes ist nach § 80 Abs. 1 SchulG
NW ein kommunaler Konsens mit benachbarten Schulträgern herbeizuführen. Die
Nachbarkommunen und benachbarten Schulträger wurden zur Herstellung und Bewahrung des
regionalen Konsenses angeschrieben. Die entsprechenden Stellungnahmen liegen vor und sind
mit einer Auswertung in der Anlage 4 aufgeführt. Die Anschreiben an die Stadt Heimbach, das
Bischöfliche Generalvikariat Aachen, die Gemeinnützige Schulgesellschaft FranziskusGymnasium Vossenack, die St. Angela Schulgesellschaft mbH Düren, der Kreis Düren, der Kreis
Euskirchen und die Evangelische Kirche im Rheinland haben keine Stellungnahme abgegeben,
was gleichbedeutend mit Zustimmung bewertet wird. Die von der Stadt Schleiden bereits
angekündigte Stellungnahme wird nachgereicht.
1.5
Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Simmerath zum 31.07.2013
Gem. § 82 Abs. 4 Schulgesetz müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro
Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn
den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei
Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der
Hauptschule und Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die Entwicklung der
Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen
weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann.
Die Gemeinschaftshauptschule Simmerath konnte im Schuljahr 2011/2012 mangels Anmeldungen
keine eigene Eingangsklasse mehr bilden. Die Schüler wurden nach Entscheidung durch die
Bezirksregierung Köln in der (benachbarten) Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen
gemeinsam eingeschult. Die Eingangsklasse 2011/ 2012 bestand aus insgesamt 14 Schülern. Im
Schuljahr 2012/2013 war es ebenfalls nicht möglich, an beiden Hauptschulen Eingangsklassen zu
bilden. Für beide Schulen gemeinsam lagen nur noch 10 Anmeldungen vor. Mit
Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln wurde für dieses Schuljahr schließlich eine
gemeinsame Eingangsklasse in Simmerath gebildet. Zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 wird
es an beiden Schulen zusammen weniger als 200 Schüler geben.
Im Sinne einer pädagogisch sinnvollen Beschulung bietet sich eine Zusammenlegung an einem
Standort an.
Die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen ist räumlich in der Lage, alle Schüler der
Gemeinschaftshauptschule Simmerath aufzunehmen. Die Schülerbeförderung ist gesichert, da es
bereits zur Zeit entsprechende ÖPNV-Verbindungen zwischen den Kommunen gibt.
Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Klassen 5 - 9 sollen ihre schulische Laufbahn an der
Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen beenden und dort ihre Abschlüsse machen.
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1.6
Schulkonferenzbeschlüsse der Schulen
Den Schulkonferenzen der beteiligten Schulen wurde Gelegenheit gegeben, sich zu den
geplanten Auflösungen und zum Übergang der Trägerschaften zu äußern. Die Stellungnahmen
der Schulkonferenzen der GHS Monschau-Roetgen, der GHS und RS Hürtgenwald sind als
Anlagen 5- 7 beigefügt. Die Konferenzbeschlüsse der Elwin-Christoffel-Realschule Monschau und
der GHS Simmerath werden nachgereicht.
Bei den Schulkonferenzbeschlüssen handelt es sich um ein Anhörungs- bzw.
Beteiligungsverfahren nach den schulgesetzlichen Vorschriften. Ein Vetorecht wird nicht
eingeräumt. Soweit Gründe für eine ablehnende Entscheidung vorgebracht werden, so sind diese
grundsätzlich nachvollziehbar, aus Sicht der Verwaltungen aber nicht geeignet, hier zu
abweichenden Entscheidungen zu gelangen.
1.7
Raumbedarf und Ausstattung der Sekundarschule
1.7.1 Raumbedarf
Gemäß § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Sekundarschule soll mit dem Hauptstandort 3-zügig sukzessive aufbauend am
Schulstandort der Gemeinschaftshauptschule Simmerath untergebracht werden. Die dort
noch befindliche Gemeinschaftshauptschule Simmerath soll zum 31.07.2013 aufgelöst
und an die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen angebunden werden, so dass
sich ab dem Schuljahr 2013/2014 in diesem Gebäude nur noch Sekundarschülerinnen
und -schüler befinden werden.
Mit einem 2-zügigen Teilstandort soll die Sekundarschule sukzessive aufbauend am
Schulstandort des Schulzentrums Kleinhau untergebracht werden. Die dort noch
befindliche Gemeinschaftshauptschule Kleinhau und die Realschule Hürtgenwald
befinden sich ab dem 01.08.2013 in der sukzessiven Auflösung.
Die räumlichen Voraussetzungen sind sowohl am Hauptstandort in Simmerath als auch
am Teilstandort gegeben.
Das Raumkonzept der Gemeinde Hürtgenwald ist als Anlage 8 beigefügt.
Das Raumkonzept der Gemeinde Simmerath wird nachgereicht.
1.7.2 Ausstattung
Für die Haushaltsplanungen 2013 ff. wird die Verwaltung des Schulzweckverbandes i. G.
den Finanzbedarf für die erforderliche Sachausstattung ermitteln. Hierbei werden
perspektivisch frei werdende Finanzmittel bei den in der Auflösung befindlichen Schulen
(GHS Simmerath, GHS Monschau-Roetgen, GHS Kleinhau, ECR Monschau, Realschule
Hürtgenwald) einbezogen. Dies gilt ebenso für die gebäudlichen Betriebskosten als auch
die kommunalen Personalressourcen (Schulsekretärin, Hausmeister, Reinigungskräfte).
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1.8
Name der Schule
Die Schule trägt den Namen: Sekundarschule Nordeifel.
Die Schulkonferenz der Sekundarschule kann einen neuen Namen festlegen.
2.
Fazit und weiteres Verfahren
Somit sind alle Kriterien für die Antragstellung zur Errichtung der Sekundarschule Nordeifel erfüllt.
In Abstimmung mit der Bezirksregierung werden alle für die Genehmigung notwendigen
Antragsunterlagen zum 30.11.2012 an die Bezirksregierung Köln übersandt.
Die für die Genehmigung notwendigen Ratsbeschlüsse der einzelnen Kommunen werden im
Dezember 2012 nachgereicht.
Einen positiven Bescheid vorausgesetzt, wird durch die Bezirksregierung eine kommissarische
Leitung der Sekundarschule ernannt. Ihr obliegt die Organisation und Durchführung des
Anmeldeverfahrens zur Sekundarschule und der vorgeschalteten Elterninformationen.
Die Anmeldungen an der Sekundarschule Nordeifel werden voraussichtlich ab Anfang Februar
2013 erfolgen können.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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