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Beschlussvorlage (Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath; hier: Errichtung einer Sekundarschule sowie Gründung eines Schulzweckverbandes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
27.11.12, 01:00
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
Beschlussvorlage (Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath;
hier: Errichtung einer Sekundarschule sowie Gründung eines Schulzweckverbandes) Beschlussvorlage (Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath;
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hier: Errichtung einer Sekundarschule sowie Gründung eines Schulzweckverbandes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 29.11.2012 öffentlich TOP- Nr.: 138/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 222.0 21.11.2012 Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath; hier: Errichtung der Sekundarschule Nordeifel Beschlussvorschlag: Dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald wird empfohlen, folgendes zu beschließen: 1. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NordrheinWestfalen (SchulG NRW) in Verbindung mit § 17 a SchulG NRW gemeinsam mit den Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath die Errichtung einer Sekundarschule ab dem Schuljahr 2013/2014 beginnend mit der Jahrgangsstufe 5. 2. Schulträger der Sekundarschule im Sinne des § 78 SchulG NRW wird der z. Zt. in Gründung befindliche Schulzweckverband, dem die Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Simmerath und Roetgen mit allen weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft angehören werden. 3. Die Sekundarschule soll 5-zügig errichtet werden. Dazu soll ein 3-zügiger Hauptstandort in Simmerath in den Räumen der Gemeinschaftshauptschule Simmerath und ein 2-zügiger Teilstandort in Hürtgenwald - Kleinhau in den Räumen des Schulzentrums (GHS und RS Hürtgenwald) eingerichtet werden. 4. Die Sekundarschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 5. Ab Klasse 7 erfolgt der Unterricht der Sekundarschule in teilintegrierter Form. 6. Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit dem St. Michael-Gymnasium in Monschau und dem Franziskus-Gymnasium in Vossenack sichergestellt. 7. Der Rat nimmt das pädagogische Konzept, das Ergebnis der Elternbefragung, das - Seite 1 von 6 - Raumkonzept, den hergestellten regionalen Konsens und die Beschlüsse der Schulkonferenzen zu der jahrgangsweisen Auflösung sowie zur Übertragung der Trägerschaft auf den Schulzweckverband Nordeifel zur Kenntnis. 8. Die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen nimmt zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftshauptschule Simmerath auf, da diese zum 31.07.2013 aufgelöst werden soll. 9. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung erteilten Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule das sukzessive Auslaufen der Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und der Realschule Hürtgenwald zum Ende des Schuljahres 2017/2018. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden keine Eingangsklassen mehr gebildet. 10. Der Name der Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen lautet ab dem 01.08.2013 Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen-Simmerath. 11. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 30.11.2012 alle notwendigen Antragsunterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen. 12. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln dahingehend zu verhandeln, dass unter Berücksichtigung der Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes in den auslaufenden Schulen den Kolleginnen und Kollegen dieser Schulen, die eine Versetzung in die Sekundarschule anstreben, diese sukzessive ermöglicht wird. Der Schulträger wird die in seiner Verantwortung stehenden Belange zur Qualitätswahrung an den auslaufenden Schulen mit besonderer Sorgfalt wahrnehmen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja, siehe separate Vorlage zum Schulzweckverband Nordeifel Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Unter Berücksichtigung der rückläufigen Schülerzahlen und der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung von Biregio (wird den Ratsmitgliedern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt) haben die Räte der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath in ihren Sitzungen am 25.09.2012 Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014 an den Schulstandorten Simmerath und Hürtgenwald in der Trägerschaft eines gemeinsamen Schulzweckverbandes gefasst. Die Verwaltungen der einzelnen Kommunen haben alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, damit der Antrag auf Errichtung einer Sekundarschule fristgerecht bei der Bezirksregierung gestellt werden kann. - Seite 2 von 6 - 1.1 Pädagogisches Rahmenkonzept (wird als Tischvorlage nachgereicht) Die Entwicklung des pädagogischen Rahmenkonzeptes erfolgte durch die hierfür gegründete Projektgruppe im Zeitraum von September bis November 2012. Die Projektgruppe bestand aus Pädagogen aller weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der vorgenannten 3 Kommunen einschließlich der Förderschule Nordeifel. 1.2 Verbindliche Kooperationspartner für die Oberstufe (Anlage 1 und 2) Entsprechend den Errichtungsvorgaben für die Sekundarschule wurden unter Beteiligung der Schulkonferenzen Kooperationsvereinbarungen mit dem St. Michael-Gymnasium Monschau und dem Franziskus-Gymnasium Vossenack geschlossen. 1.3 Elterninformation Für die Bedarfsfeststellung zur Gründung einer Sekundarschule war eine schriftliche Elternbefragung gesetzlich gefordert. Im Vorfeld der Befragung wurden vier Informationsveranstaltungen für die Eltern durchgeführt. Hierzu wurden die Familien schriftlich eingeladen. Die Veranstaltungen fanden statt: Mo., 05.11.2012, 19:00 Uhr ... für Eltern aus Roetgen: Bürgersaal, Hauptstr. 55, Roetgen Di., 06.11.2012, 19:30 Uhr ... für Eltern aus Simmerath: Aula der Gemeinschaftshauptschule Simmerath, Walter-Bachmann-Straße, Simmerath Mi., 07.11.2012, 18:00 Uhr ... für Eltern aus Monschau: Elwin-Christoffel-Realschule, Wilhelm-Jansen-Str. 5, Monschau Do., 08.11.2012, 19:30 Uhr ... für Eltern aus Hürtgenwald: Schulzentrum Kleinhau, August-Scholl-Str. 4, Hürtgenwald. Im direkten Anschluss an die Informationsveranstaltungen erfolgte vom 09.11. bis 16.11.2012 die schriftliche Elternbefragung (Anlage 3). Befragt wurden alle Eltern der aktuellen Jahrgänge 3 und 4 der Grundschulen in Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath. Die Fragebögen wurden über die Grundschulen zusammen mit einem Informationsblatt zur Schulform Sekundarschule mit dem Hinweis über die Rücksendemöglichkeit über die Schule verteilt. Die Auswertung erfolgte getrennt nach Jahrgängen und Kommunen. Die Ergebnisse der Elternbefragung sind nachfolgend dargestellt. Demnach liegen die Anmeldezahlen für eine Sekundarschule in der Hochrechnung stabil oberhalb des Mindestwertes von 125 Anmeldungen je Einschulungsjahrgang. Hochrechnung für den Hauptstandort Simmerath (aus dem Elternvotum der Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath) und für den Teilstandort Hürtgenwald (aus dem Elternvotum der Kommune Hürtgenwald): - Seite 3 von 6 - Hauptstandort Simmerath Teilstandort Hürtgenwald GESAMT “Ja”-Stimmen hochgerechnete Anmeldezahlen “Ja”-Stimmen hochgerechnete Anmeldezahlen 3. Klasse 53,0 % 175 68,4 % 47 222 4. Klasse 41,1 % 140 69,1 % 56 196 1.4 Regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern (Anlage 4) Mit der Antragstellung zur Errichtung eines neuen Schulangebotes ist nach § 80 Abs. 1 SchulG NW ein kommunaler Konsens mit benachbarten Schulträgern herbeizuführen. Die Nachbarkommunen und benachbarten Schulträger wurden zur Herstellung und Bewahrung des regionalen Konsenses angeschrieben. Die entsprechenden Stellungnahmen liegen vor und sind mit einer Auswertung in der Anlage 4 aufgeführt. Die Anschreiben an die Stadt Heimbach, das Bischöfliche Generalvikariat Aachen, die Gemeinnützige Schulgesellschaft FranziskusGymnasium Vossenack, die St. Angela Schulgesellschaft mbH Düren, der Kreis Düren, der Kreis Euskirchen und die Evangelische Kirche im Rheinland haben keine Stellungnahme abgegeben, was gleichbedeutend mit Zustimmung bewertet wird. Die von der Stadt Schleiden bereits angekündigte Stellungnahme wird nachgereicht. 1.5 Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Simmerath zum 31.07.2013 Gem. § 82 Abs. 4 Schulgesetz müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Die Gemeinschaftshauptschule Simmerath konnte im Schuljahr 2011/2012 mangels Anmeldungen keine eigene Eingangsklasse mehr bilden. Die Schüler wurden nach Entscheidung durch die Bezirksregierung Köln in der (benachbarten) Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen gemeinsam eingeschult. Die Eingangsklasse 2011/ 2012 bestand aus insgesamt 14 Schülern. Im Schuljahr 2012/2013 war es ebenfalls nicht möglich, an beiden Hauptschulen Eingangsklassen zu bilden. Für beide Schulen gemeinsam lagen nur noch 10 Anmeldungen vor. Mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln wurde für dieses Schuljahr schließlich eine gemeinsame Eingangsklasse in Simmerath gebildet. Zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 wird es an beiden Schulen zusammen weniger als 200 Schüler geben. Im Sinne einer pädagogisch sinnvollen Beschulung bietet sich eine Zusammenlegung an einem Standort an. Die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen ist räumlich in der Lage, alle Schüler der Gemeinschaftshauptschule Simmerath aufzunehmen. Die Schülerbeförderung ist gesichert, da es bereits zur Zeit entsprechende ÖPNV-Verbindungen zwischen den Kommunen gibt. Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Klassen 5 - 9 sollen ihre schulische Laufbahn an der Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen beenden und dort ihre Abschlüsse machen. - Seite 4 von 6 - 1.6 Schulkonferenzbeschlüsse der Schulen Den Schulkonferenzen der beteiligten Schulen wurde Gelegenheit gegeben, sich zu den geplanten Auflösungen und zum Übergang der Trägerschaften zu äußern. Die Stellungnahmen der Schulkonferenzen der GHS Monschau-Roetgen, der GHS und RS Hürtgenwald sind als Anlagen 5- 7 beigefügt. Die Konferenzbeschlüsse der Elwin-Christoffel-Realschule Monschau und der GHS Simmerath werden nachgereicht. Bei den Schulkonferenzbeschlüssen handelt es sich um ein Anhörungs- bzw. Beteiligungsverfahren nach den schulgesetzlichen Vorschriften. Ein Vetorecht wird nicht eingeräumt. Soweit Gründe für eine ablehnende Entscheidung vorgebracht werden, so sind diese grundsätzlich nachvollziehbar, aus Sicht der Verwaltungen aber nicht geeignet, hier zu abweichenden Entscheidungen zu gelangen. 1.7 Raumbedarf und Ausstattung der Sekundarschule 1.7.1 Raumbedarf Gemäß § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Die Sekundarschule soll mit dem Hauptstandort 3-zügig sukzessive aufbauend am Schulstandort der Gemeinschaftshauptschule Simmerath untergebracht werden. Die dort noch befindliche Gemeinschaftshauptschule Simmerath soll zum 31.07.2013 aufgelöst und an die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen angebunden werden, so dass sich ab dem Schuljahr 2013/2014 in diesem Gebäude nur noch Sekundarschülerinnen und -schüler befinden werden. Mit einem 2-zügigen Teilstandort soll die Sekundarschule sukzessive aufbauend am Schulstandort des Schulzentrums Kleinhau untergebracht werden. Die dort noch befindliche Gemeinschaftshauptschule Kleinhau und die Realschule Hürtgenwald befinden sich ab dem 01.08.2013 in der sukzessiven Auflösung. Die räumlichen Voraussetzungen sind sowohl am Hauptstandort in Simmerath als auch am Teilstandort gegeben. Das Raumkonzept der Gemeinde Hürtgenwald ist als Anlage 8 beigefügt. Das Raumkonzept der Gemeinde Simmerath wird nachgereicht. 1.7.2 Ausstattung Für die Haushaltsplanungen 2013 ff. wird die Verwaltung des Schulzweckverbandes i. G. den Finanzbedarf für die erforderliche Sachausstattung ermitteln. Hierbei werden perspektivisch frei werdende Finanzmittel bei den in der Auflösung befindlichen Schulen (GHS Simmerath, GHS Monschau-Roetgen, GHS Kleinhau, ECR Monschau, Realschule Hürtgenwald) einbezogen. Dies gilt ebenso für die gebäudlichen Betriebskosten als auch die kommunalen Personalressourcen (Schulsekretärin, Hausmeister, Reinigungskräfte). - Seite 5 von 6 - 1.8 Name der Schule Die Schule trägt den Namen: Sekundarschule Nordeifel. Die Schulkonferenz der Sekundarschule kann einen neuen Namen festlegen. 2. Fazit und weiteres Verfahren Somit sind alle Kriterien für die Antragstellung zur Errichtung der Sekundarschule Nordeifel erfüllt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung werden alle für die Genehmigung notwendigen Antragsunterlagen zum 30.11.2012 an die Bezirksregierung Köln übersandt. Die für die Genehmigung notwendigen Ratsbeschlüsse der einzelnen Kommunen werden im Dezember 2012 nachgereicht. Einen positiven Bescheid vorausgesetzt, wird durch die Bezirksregierung eine kommissarische Leitung der Sekundarschule ernannt. Ihr obliegt die Organisation und Durchführung des Anmeldeverfahrens zur Sekundarschule und der vorgeschalteten Elterninformationen. Die Anmeldungen an der Sekundarschule Nordeifel werden voraussichtlich ab Anfang Februar 2013 erfolgen können. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 6 von 6 -