Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,1 MB
Erstellt
27.11.12, 01:00
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
H/Abt2/Rie/Schulen/Schulzweckverband Nord6ifel/Kooperationsvereinbarung_FGV.docx
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zwischen dem
Schulzweckverband Nordeifel für die
Sekundarschule Nordeifel
und der
gemeinnützigen Schulgesellschaft
Franziskus Gymnasium Vossenack mbH
Um die Zusammenarbeit zwischen der Sekundarschule Nordeifel und dem Franziskus
Gymnasium Vossenack formal zu sichern und in pädagogischer Hinsicht mit Leben zu füllen,
wird zwischen dem Schulzweckverband und der gemeinnützigen Schulgesellschaft
Franziskus-Gymnasium Vossenack mbH diese Kooperationsvereinbarung gemäß 5 4 Abs. 2
des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) abgeschlossen.
ln der Gründungsphase der Sekundarschule Nordeifel beschränkt sich die Vereinbarung
zunächst auf die nachstehenden Punkte:
L
Wir achten den hohen Stellenwert des Elternwillens bei der Wahl und dem Wechsel
der Schulform und kooperieren hinsichtlich der Übergangs- und Anschlussfähigkeit.
2.
Wir haben ein gemeinsames lnteresse daran, den Übergang von der Sekundarschule
in die Sekundarstufe ll so zu gestalten, dass die individuellen Lernprozesse der
Schülerinnen und Schüler kontinuierlich fortgesetzt und ihre bereits erworbenen
Kompetenzen möglichst bruchlos weiter entwickelt werden können.
3. Allen Schülerinnen und Schüler
der Sekundarschule, die am Ende der Klasse 1-0 die
Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erfüllen, wird die
Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des Franziskus-Gymnasiums Vossenack,
sofern der private Charakter dieser Schule mit Eigenprägung bejaht wird, garantiert.
Die erforderliche Anzahlvon Plätzen wird vorgehalten.
Übernahme der Aufnahmeverpflichtung gilt die Schule mit gymnasialer
Oberstufe für die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule als
4. Mit
nächstgelegene Schule im Sinne des S 9 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).
5.
Die Kooperation erfolgt in Fragen des Fachunterrichts bezüglich des Überganges in
Sekundarstufe ll durch miteinander kommunizierende Fachkonferenzen,
gemeinsame Übergangskonferenzen, gegenseitige Hospitationen, gemeinsame
die
I
Projekte, Lehrerfortbildungsveranstaltungen, Vereinbarungen zur Weiterführung von
Fächern aus der Sekundarschule u. ä.,
6.
Bei Bedarf kann die Kooperation auch durch gemeinsame schulische (Unterrichts-)
Veranstaltungen gefördert werden.
7. Die
Kooperation erfolgt durch gegenseitige Beteiligung
bei
Veranstaltungen
außerhalb des Unterrichts.
Eine detaillierte und weitergehende Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung wird zu
einem späteren Zeitpunkt von den Kollegien der Schulen erarbeitet. Die neue Vereinbarung
bedarf der Zustimmung der Schulkonferenzen ($ 4 nbs. 3 SchulG NRW) und des Trägers des
Fra nziskus-Gym nasiu ms.
Sollten durch die Zusammenarbeit der Schulen zusätzliche Kosten entstehen, ist
das
Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen.
Da die Sekundarschule Nordeifel zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung
schulrechtlich noch nicht errichtet ist, wird diese Vereinbarung zunächst von der
Gemeinnützigen Schulgesellschaft Franziskus Gymnasium Vossenack mbH als Schulträger
und den Bürgermeistern der Gemeinden Hürtgenwald, Roetgen und Simmerath bzw, der
Stadt Monschau stellvertretend für die künftige Schulleitung unterzeichnet.
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Für die Sekundarschule Nordeifel
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Für den Schulträger des Franziskus-Gymnasium Vossenack
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