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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 138/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,1 MB
Erstellt
27.11.12, 01:00
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 138/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 138/2012)

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Inhalt der Datei

H/Abt2/Rie/Schulen/Schulzweckverband Nord6ifel/Kooperationsvereinbarung_FGV.docx Koope rati o nsvere i n baru ng zwischen dem Schulzweckverband Nordeifel für die Sekundarschule Nordeifel und der gemeinnützigen Schulgesellschaft Franziskus Gymnasium Vossenack mbH Um die Zusammenarbeit zwischen der Sekundarschule Nordeifel und dem Franziskus Gymnasium Vossenack formal zu sichern und in pädagogischer Hinsicht mit Leben zu füllen, wird zwischen dem Schulzweckverband und der gemeinnützigen Schulgesellschaft Franziskus-Gymnasium Vossenack mbH diese Kooperationsvereinbarung gemäß 5 4 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) abgeschlossen. ln der Gründungsphase der Sekundarschule Nordeifel beschränkt sich die Vereinbarung zunächst auf die nachstehenden Punkte: L Wir achten den hohen Stellenwert des Elternwillens bei der Wahl und dem Wechsel der Schulform und kooperieren hinsichtlich der Übergangs- und Anschlussfähigkeit. 2. Wir haben ein gemeinsames lnteresse daran, den Übergang von der Sekundarschule in die Sekundarstufe ll so zu gestalten, dass die individuellen Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich fortgesetzt und ihre bereits erworbenen Kompetenzen möglichst bruchlos weiter entwickelt werden können. 3. Allen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, die am Ende der Klasse 1-0 die Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erfüllen, wird die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des Franziskus-Gymnasiums Vossenack, sofern der private Charakter dieser Schule mit Eigenprägung bejaht wird, garantiert. Die erforderliche Anzahlvon Plätzen wird vorgehalten. Übernahme der Aufnahmeverpflichtung gilt die Schule mit gymnasialer Oberstufe für die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule als 4. Mit nächstgelegene Schule im Sinne des S 9 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). 5. Die Kooperation erfolgt in Fragen des Fachunterrichts bezüglich des Überganges in Sekundarstufe ll durch miteinander kommunizierende Fachkonferenzen, gemeinsame Übergangskonferenzen, gegenseitige Hospitationen, gemeinsame die I Projekte, Lehrerfortbildungsveranstaltungen, Vereinbarungen zur Weiterführung von Fächern aus der Sekundarschule u. ä., 6. Bei Bedarf kann die Kooperation auch durch gemeinsame schulische (Unterrichts-) Veranstaltungen gefördert werden. 7. Die Kooperation erfolgt durch gegenseitige Beteiligung bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Eine detaillierte und weitergehende Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung wird zu einem späteren Zeitpunkt von den Kollegien der Schulen erarbeitet. Die neue Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenzen ($ 4 nbs. 3 SchulG NRW) und des Trägers des Fra nziskus-Gym nasiu ms. Sollten durch die Zusammenarbeit der Schulen zusätzliche Kosten entstehen, ist das Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen. Da die Sekundarschule Nordeifel zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung schulrechtlich noch nicht errichtet ist, wird diese Vereinbarung zunächst von der Gemeinnützigen Schulgesellschaft Franziskus Gymnasium Vossenack mbH als Schulträger und den Bürgermeistern der Gemeinden Hürtgenwald, Roetgen und Simmerath bzw, der Stadt Monschau stellvertretend für die künftige Schulleitung unterzeichnet. Hü rtgenwa ld, Roetgen, Si m merath, M onscha u, den /.( t. $.,..?.2.:{..1... Für die Sekundarschule Nordeifel ll Herr Bürgermeister Eis Bürgermeister (L<.,-.^t ;;;il;# BürgermeistJ Für den Schulträger des Franziskus-Gymnasium Vossenack '1, J't'u?"*'t*, """"r ! Pater Peter Frau Ritter Bürgermeisterin