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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 138/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
368 kB
Erstellt
27.11.12, 01:00
Aktualisiert
27.11.12, 01:00

Inhalt der Datei

Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen, Simmerath Errichtung einer Sekundarschule am Hauptstandort Simmerath und Teilstandort Hürtgenwald Raumkonzept für den Teilstandort Hürtgenwald Gemeindeverwaltung Hürtgenwald August-Scholl-Straße 5 52393 Hürtgenwald Telefon 02429/309-74 E-Mail: mgrass@huertgenwald.de Hürtgenwald, 31.10.2012 1. Ausgangslage Hürtgenwald, eine Gemeinde mit ca. 8.800 Einwohnern, liegt am westlichen Rand des Kreises Düren zwischen Köln und Aachen. Das Bildungsangebot umfasst zwei Grundschulen, eine kommunale Realschule, eine kommunale Hauptschule und das private Franziskus-Gymnasium. Die Realschule und die Hauptschule Hürtgenwald befinden sich in einem gemeinsamen Gebäude und bilden das Schulzentrum Hürtgenwald. Die Postanschrift lautet 52393 Hürtgenwald, August-Scholl-Straße 4. Blick auf das Schulzentrum Hürtgenwald, vorne rechts Realschule, dahinter die Hauptschule Im Schuljahr 2012/13 hat die Hauptschule Hürtgenwald 173 und die Realschule Hürtgenwald 358 Schülerinnen und Schüler in 6 Jahrgangsstufen mit 22 Klassen, die in der Realschule von 18 und in der Hauptschule von 15 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden. Die Haupt- und die Realschule sollen zum Schuljahr 2016/17 auslaufend aufgelöst werden. Rechnerisch laufen die Schulen wie folgt aus: Schüler der Hauptschule Hürtgenwald, basierend auf den Prognosezahlen des Schulentwicklungsplanes für den Kreis Düren, Stand: Juni 2011 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Gesamt 15 24 32 29 38 36 173 16 27 36 34 36 149 18 30 42 32 122 21 36 40 97 24 34 58 24 24 Schüler der Realschule Hürtgenwald, basierend auf den Prognosezahlen des Schulentwicklungsplanes für den Kreis Düren, Stand: Juni 2011 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Gesamt 45 45 67 49 81 71 358 53 45 70 51 79 298 53 46 72 50 221 55 48 71 174 57 47 104 57 57 Aus den oben dargestellten Schülerzahlen ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Zügigkeiten der auslaufenden Schulen, bei gleichzeitiger Darstellung der Zügigkeit der aufbauenden Sekundarschule. Beide Angaben bilden die Basis zur Berechnung der erforderlichen Räume. Belegung nach Klassen und Jahrgangsstufen 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Zügigkeit Klasse 5 Zügigkeit Klasse 6 Zügigkeit Klasse 7 Zügigkeit Klasse 8 Zügigkeit Klasse 9 Zügigkeit Klasse 10 2 3 3 4 3 5 2 2 3 3 4 3 2 2 2 3 3 4 2 2 2 2 3 3 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 Bei der Prüfung der Raumkapazität wird unterstellt, dass die Sekundarschule auch auswärtige und nicht nur einheimische Schüler aufnimmt. Damit wird sozusagen die Belastungsgrenze des Schulgebäudes hinsichtlich seiner Auslastung überprüft, um einer realistischen Einschätzung so nahe wie möglich zu kommen. Im Kern muss geklärt werden, ob die Raum- und Flächenkapazitäten für eine Sekundarschule im Gebäude der Haupt- und der Realschule unter Berücksichtigung möglicher baulicher Anpassungen beginnend ab 2013/14 – ausreichen. Dabei wird insbesondere beachtet, dass die Sekundarschule eine Ganztagsschule ist, für die entsprechende Übermittag-Angebote bereitgestellt werden müssen. Mit letzterem sind insbesondere Mensabereich mit Speiseraum und Essensausgabe, Ruhe-, Spiel- und Bewegungsräume gemeint. 2. vorhandene Raum- und Flächenkapazität Das gemeinsam genutzte Gebäude der Haupt- und Realschule Hürtgenwald besteht aus einer so bezeichneten Ostseite und Westseite auf drei Etagen. Während die Ostseite überwiegend von der Realschule genutzt wird, befindet sich die Realschule überwiegend auf der Ostseite des Gebäudes. Bevor entschieden wird, welche Räume oder Etagenbereiche entsprechend den Erfordernissen eines Sekundarschulstandortes durch bauliche Veränderungen anzupassen wären, wird zunächst geklärt, welcher Raumnutzungsbedarf einerseits notwendig und andererseits wünschenswert ist. An dieser Stelle wird auf die Raumanalyse im Schulentwicklungsplan hingewiesen, in dem die erforderlichen Räumlichkeiten für weiterführende Schulen ausführlich erörtert worden sind. Annahmen zum Raumbedarf: Grundsätzlich gelten alle im Musterraumprogramm des Landes NRW eindeutig definierten Räume als notwendig einzurichtende Klassenräume, Mehrzweckräume, Lehrmittelräume, ein Forum (Versammlungsstätte) und Räume im Ganztagsbereich. Im Musterraumprogramm werden Lehrerzimmer, Schulleitungsräume, Sekretariate und Gruppenräume für Binnendifferenzierung und Inklusion nicht eindeutig definiert, sind aber aus unserer Sicht als notwendig einzustufen. Als eher wünschenswert einzurichtende Räume sind Computerräume und Sanitäts- bzw. Erste-HilfeRäume zu bezeichnen. Der Bedarf an Computerräumen begründet sich durch die vorgeschriebene Nutzung der Medien im Unterricht und die Verpflichtung zur Vermittlung von Medienkompetenz (vgl. § 2 Abs. 5 SchulG) und kann auch durch die Bereitstellung von Laptop-Wagen ausgeglichen werden. Aus der Verpflichtung im Schulgesetz zur individuellen Förderung resultiert der Bedarf für Binnendifferenzierung; aus der Umsetzung der ratifizierten UN-Konvention zu Wahrung der Rechte Behinderter (Stichwort „Inklusion“) sollten aus unserer Sicht die nachfolgenden Regelungen für die Bereitstellung von erforderlichen Räumen berücksichtigt werden: Regel 1: Grundsätzlich gilt, dass die Binnendifferenzierung in allen Klassenräumen stattfinden kann, wenn diese größer sind als 60 m². Die Umsetzung dieser Anforderung setzt gegebenenfalls ein entsprechendes Mobiliar voraus. Wenn Klassenräume dieser Größe nicht vorhanden sind, dann ist für je zwei Klassen ein Differenzierungsraum bereitzustellen. Regel 2: Darüber hinaus gilt, dass für Inklusion pro Jahrgangsstufe ein Differenzierungsraum zusätzlich vorzuhalten ist. Gruppenräume sollten stets multifunktional genutzt werden, also sowohl für die Binnendifferenzierung als auch für aus der Umsetzung von Inklusion resultierende Unterrichtsoder Diagnosesituationen. Die Raumpläne, sowie die Angaben der Schulverwaltung ergeben für die Haupt- und die Realschule Hürtgenwald die nachfolgend aufgeführten Raumkapazitäten, differenziert nach Raumtypen, deren Anzahl sowie deren Flächengröße in m². IST IST gemeinsame Nutzung Status quo Räume Ganztagsraum 2 IST Hauptschule Kleinhau Status quo Fläche m² Status quo Räume IST Realschule Kleinhau Status quo Fläche m² Status quo Räume Gesamt Status quo Fläche m² 89,92 89,92 Mensa-Speiseraum 2 89,92 Pädagogik Raum 13 1037,69 Fachbereich Hauswirtschaft 2 143,05 Fachräume (Musik, Kunst, Textil) 1 53,15 2 Fachräume (Technik) 1 80,25 3 Fachräume Naturwissenschaften 3 237,34 Klassenraum Kursraum Selbstlernzentrum/Mediathek Status quo Räume 21 Status quo Fläche m² 2 89,92 2 3098,56 53 143,05 2 57,09 110,24 3 112,55 192,8 4 940,95 19 1119,92 1 77,76 315,1 4 10 568,45 13 814,66 1338,11 23 2 95,22 1 32,95 128,17 3 1 64,17 1 143,8 207,97 2 sonstige Räume (HS: Lehrmittelraum 14,49m², RS: Lehrmittelraum 16,19 m², HS+RS: Ballraum 5,80 m²) sonstige Vorbereits- und Sammlungsräume 1 5,8 1 14,49 2 16,19 36,48 4 4 116,25 4 124,2 1 34,56 275,01 9 Turnhalle 1 401,85 401,85 1 Verwaltungsraum 1 31,05 3 95,25 4 142,95 269,25 8 Lehrerzimmer 1 41,4 1 64,18 105,58 2 Schulleitung 1 31,08 1 22,77 53,85 2 1 33,23 33,23 1 31,05 1 Schulsozialarbeit Sekretariat 1 31,05 Stellvertretende Schulleitung Gesamtergebnis 16 1158,66 1 22,77 1 22,77 45,54 2 24 1036,2 23 1262,87 3457,73 63 Das Gebäude verfügt über eine Nutzungsfläche von insgesamt 3457,73 Quadratmeter, aufgeteilt in Hauptschulnutzung von 1036,2 m², Realschulnutzung von 1262,87 m² und gemeinsame Nutzung von 1158,66 m². Berücksichtigt sind nicht Verkehrs- (Treppenhäuser, Flure), Funktions- (Haustechnik) und Nebennutzungsflächen (Sanitär-, Putz- und Geräteräume). 3. Raumbedarf einer Sekundarschule im Schulzentrum Hürtgenwald In der nachfolgenden Aufstellung wird aufgezeigt, welche Räume und Flächenkapazitäten in den jeweiligen Schuljahren in der Sekundarschule unter Berücksichtigung der auslaufenden Haupt- und Realschule erforderlich sind und dass die verfügbaren Flächen ausreichen. Die Planungen für die auslaufende Haupt- und Realschule und die aufbauende Sekundarschule wurde mit den Schulleitungen der Haupt- und Realschule abgestimmt und einvernehmlich vorgenommen. Schuljahr 2013/2014: - 4 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen - 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse) - Unterbringung des 1. Jahrgangs im 1. OG der Hauptschule Schuljahr 2014/2015: - 5 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen - 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse) Schuljahr 2015/2016: - 4 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen - 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse) Schuljahr 2016/2017: - 4 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen - 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse) Schuljahr 2017/2018: - 3 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen - 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse) Im Ergebnis stehen insgesamt 3457,73 m² Raumfläche zur Verfügung. Der ermittelte Höchstbedarf in 2012/13 liegt unter der tatsächlich vorhandenen Raumfläche. Weiterer Bedarf wird in Zukunft durch Umbaumaßnahmen von Überhängen bzw. Umwidmung von Räumen abgedeckt Neubauten sind zurzeit nicht erforderlich.