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Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
27.11.12, 01:00
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
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Inhalt der Datei
Schulentwicklungsplanung der
Kommunen Hürtgenwald,
Monschau, Roetgen, Simmerath
Errichtung einer Sekundarschule am
Hauptstandort Simmerath
und Teilstandort Hürtgenwald
Raumkonzept für den Teilstandort Hürtgenwald
Gemeindeverwaltung Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Telefon 02429/309-74
E-Mail: mgrass@huertgenwald.de
Hürtgenwald, 31.10.2012
1. Ausgangslage
Hürtgenwald, eine Gemeinde mit ca. 8.800 Einwohnern, liegt am westlichen Rand des Kreises Düren
zwischen Köln und Aachen.
Das Bildungsangebot umfasst zwei Grundschulen, eine kommunale Realschule, eine kommunale
Hauptschule und das private Franziskus-Gymnasium. Die Realschule und die Hauptschule
Hürtgenwald befinden sich in einem gemeinsamen Gebäude und bilden das Schulzentrum
Hürtgenwald. Die Postanschrift lautet 52393 Hürtgenwald, August-Scholl-Straße 4.
Blick auf das Schulzentrum Hürtgenwald, vorne rechts Realschule, dahinter die Hauptschule
Im Schuljahr 2012/13 hat die Hauptschule Hürtgenwald 173 und die Realschule Hürtgenwald 358
Schülerinnen und Schüler in 6 Jahrgangsstufen mit 22 Klassen, die in der Realschule von 18 und in
der Hauptschule von 15 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden.
Die Haupt- und die Realschule sollen zum Schuljahr 2016/17 auslaufend aufgelöst werden.
Rechnerisch laufen die Schulen wie folgt aus:
Schüler der Hauptschule Hürtgenwald,
basierend auf den Prognosezahlen des
Schulentwicklungsplanes für den Kreis
Düren, Stand: Juni 2011
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10
Gesamt
15
24
32
29
38
36
173
16
27
36
34
36
149
18
30
42
32
122
21
36
40
97
24
34
58
24
24
Schüler der Realschule Hürtgenwald,
basierend auf den Prognosezahlen des
Schulentwicklungsplanes für den Kreis
Düren, Stand: Juni 2011
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10
Gesamt
45
45
67
49
81
71
358
53
45
70
51
79
298
53
46
72
50
221
55
48
71
174
57
47
104
57
57
Aus den oben dargestellten Schülerzahlen ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Zügigkeiten
der auslaufenden Schulen, bei gleichzeitiger Darstellung der Zügigkeit der aufbauenden
Sekundarschule.
Beide Angaben bilden die Basis zur Berechnung der erforderlichen Räume.
Belegung nach Klassen und Jahrgangsstufen
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
Zügigkeit Klasse 5
Zügigkeit Klasse 6
Zügigkeit Klasse 7
Zügigkeit Klasse 8
Zügigkeit Klasse 9
Zügigkeit Klasse 10
2
3
3
4
3
5
2
2
3
3
4
3
2
2
2
3
3
4
2
2
2
2
3
3
2
2
2
2
2
3
2
2
2
2
2
2
Bei der Prüfung der Raumkapazität wird unterstellt, dass die Sekundarschule auch auswärtige und
nicht nur einheimische Schüler aufnimmt. Damit wird sozusagen die Belastungsgrenze des
Schulgebäudes hinsichtlich seiner Auslastung überprüft, um einer realistischen Einschätzung so
nahe wie möglich zu kommen.
Im Kern muss geklärt werden, ob die Raum- und Flächenkapazitäten für eine Sekundarschule im
Gebäude der Haupt- und der Realschule unter Berücksichtigung möglicher baulicher Anpassungen beginnend ab 2013/14 – ausreichen.
Dabei wird insbesondere beachtet, dass die Sekundarschule eine Ganztagsschule ist, für die
entsprechende Übermittag-Angebote bereitgestellt werden müssen. Mit letzterem sind insbesondere
Mensabereich mit Speiseraum und Essensausgabe, Ruhe-, Spiel- und Bewegungsräume gemeint.
2. vorhandene Raum- und Flächenkapazität
Das gemeinsam genutzte Gebäude der Haupt- und Realschule Hürtgenwald besteht aus einer so
bezeichneten Ostseite und Westseite auf drei Etagen. Während die Ostseite überwiegend von der
Realschule genutzt wird, befindet sich die Realschule überwiegend auf der Ostseite des Gebäudes.
Bevor entschieden wird, welche Räume oder Etagenbereiche entsprechend den Erfordernissen eines
Sekundarschulstandortes durch bauliche Veränderungen anzupassen wären, wird zunächst geklärt,
welcher Raumnutzungsbedarf einerseits notwendig und andererseits wünschenswert ist.
An dieser Stelle wird auf die Raumanalyse im Schulentwicklungsplan hingewiesen, in dem die
erforderlichen Räumlichkeiten für weiterführende Schulen ausführlich erörtert worden sind.
Annahmen zum Raumbedarf:
Grundsätzlich gelten alle im Musterraumprogramm des Landes NRW eindeutig definierten Räume
als notwendig einzurichtende Klassenräume, Mehrzweckräume, Lehrmittelräume, ein Forum
(Versammlungsstätte) und Räume im Ganztagsbereich. Im Musterraumprogramm werden
Lehrerzimmer, Schulleitungsräume, Sekretariate und Gruppenräume für Binnendifferenzierung und
Inklusion nicht eindeutig definiert, sind aber aus unserer Sicht als notwendig einzustufen.
Als eher wünschenswert einzurichtende Räume sind Computerräume und Sanitäts- bzw. Erste-HilfeRäume zu bezeichnen. Der Bedarf an Computerräumen begründet sich durch die vorgeschriebene
Nutzung der Medien im Unterricht und die Verpflichtung zur Vermittlung von Medienkompetenz (vgl.
§ 2 Abs. 5 SchulG) und kann auch durch die Bereitstellung von Laptop-Wagen ausgeglichen werden.
Aus der Verpflichtung im Schulgesetz zur individuellen Förderung resultiert der Bedarf für
Binnendifferenzierung; aus der Umsetzung der ratifizierten UN-Konvention zu Wahrung der Rechte
Behinderter (Stichwort „Inklusion“) sollten aus unserer Sicht die nachfolgenden Regelungen für die
Bereitstellung von erforderlichen Räumen berücksichtigt werden:
Regel 1: Grundsätzlich gilt, dass die Binnendifferenzierung in allen Klassenräumen stattfinden kann,
wenn diese größer sind als 60 m². Die Umsetzung dieser Anforderung setzt gegebenenfalls ein
entsprechendes Mobiliar voraus. Wenn Klassenräume dieser Größe nicht vorhanden sind, dann ist
für je zwei Klassen ein Differenzierungsraum bereitzustellen.
Regel 2: Darüber hinaus gilt, dass für Inklusion pro Jahrgangsstufe ein Differenzierungsraum
zusätzlich vorzuhalten ist. Gruppenräume sollten stets multifunktional genutzt werden, also sowohl
für die Binnendifferenzierung als auch für aus der Umsetzung von Inklusion resultierende Unterrichtsoder Diagnosesituationen.
Die Raumpläne, sowie die Angaben der Schulverwaltung ergeben für die Haupt- und die Realschule
Hürtgenwald die nachfolgend aufgeführten Raumkapazitäten, differenziert nach Raumtypen, deren
Anzahl sowie deren Flächengröße in m².
IST
IST
gemeinsame Nutzung
Status quo
Räume
Ganztagsraum
2
IST
Hauptschule Kleinhau
Status quo Fläche m²
Status quo
Räume
IST
Realschule Kleinhau
Status quo Fläche m²
Status quo
Räume
Gesamt
Status quo Fläche m²
89,92
89,92
Mensa-Speiseraum
2
89,92
Pädagogik Raum
13
1037,69
Fachbereich Hauswirtschaft
2
143,05
Fachräume (Musik, Kunst,
Textil)
1
53,15
2
Fachräume (Technik)
1
80,25
3
Fachräume
Naturwissenschaften
3
237,34
Klassenraum
Kursraum
Selbstlernzentrum/Mediathek
Status quo
Räume
21
Status quo Fläche
m²
2
89,92
2
3098,56
53
143,05
2
57,09
110,24
3
112,55
192,8
4
940,95
19
1119,92
1
77,76
315,1
4
10
568,45
13
814,66
1338,11
23
2
95,22
1
32,95
128,17
3
1
64,17
1
143,8
207,97
2
sonstige Räume (HS:
Lehrmittelraum 14,49m², RS:
Lehrmittelraum 16,19 m²,
HS+RS: Ballraum 5,80 m²)
sonstige Vorbereits- und
Sammlungsräume
1
5,8
1
14,49
2
16,19
36,48
4
4
116,25
4
124,2
1
34,56
275,01
9
Turnhalle
1
401,85
401,85
1
Verwaltungsraum
1
31,05
3
95,25
4
142,95
269,25
8
Lehrerzimmer
1
41,4
1
64,18
105,58
2
Schulleitung
1
31,08
1
22,77
53,85
2
1
33,23
33,23
1
31,05
1
Schulsozialarbeit
Sekretariat
1
31,05
Stellvertretende Schulleitung
Gesamtergebnis
16
1158,66
1
22,77
1
22,77
45,54
2
24
1036,2
23
1262,87
3457,73
63
Das Gebäude verfügt über eine Nutzungsfläche von insgesamt 3457,73 Quadratmeter, aufgeteilt in
Hauptschulnutzung von 1036,2 m², Realschulnutzung von 1262,87 m² und gemeinsame Nutzung von
1158,66 m². Berücksichtigt sind nicht Verkehrs- (Treppenhäuser, Flure), Funktions- (Haustechnik)
und Nebennutzungsflächen (Sanitär-, Putz- und Geräteräume).
3. Raumbedarf einer Sekundarschule im Schulzentrum Hürtgenwald
In der nachfolgenden Aufstellung wird aufgezeigt, welche Räume und Flächenkapazitäten in den
jeweiligen Schuljahren in der Sekundarschule unter Berücksichtigung der auslaufenden Haupt- und
Realschule erforderlich sind und dass die verfügbaren Flächen ausreichen.
Die Planungen für die auslaufende Haupt- und Realschule und die aufbauende Sekundarschule
wurde mit den Schulleitungen der Haupt- und Realschule abgestimmt und einvernehmlich
vorgenommen.
Schuljahr 2013/2014:
- 4 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen
- 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse)
- Unterbringung des 1. Jahrgangs im 1. OG der Hauptschule
Schuljahr 2014/2015:
- 5 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen
- 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse)
Schuljahr 2015/2016:
- 4 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen
- 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse)
Schuljahr 2016/2017:
- 4 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen
- 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse)
Schuljahr 2017/2018:
- 3 Klassen der Haupt- und Realschule Hürtgenwald verlassen nach Klasse 10 die Schulen
- 2 Klassen der Sekundarschule kommen in das Schulzentrum (5. Klasse)
Im Ergebnis stehen insgesamt 3457,73 m² Raumfläche zur Verfügung. Der ermittelte
Höchstbedarf in 2012/13 liegt unter der tatsächlich vorhandenen Raumfläche. Weiterer Bedarf
wird in Zukunft durch Umbaumaßnahmen von Überhängen bzw. Umwidmung von Räumen
abgedeckt
Neubauten sind zurzeit nicht erforderlich.