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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 138/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
604 kB
Erstellt
27.11.12, 01:00
Aktualisiert
27.11.12, 01:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 138/2012)

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Inhalt der Datei

Kooperation sverci n baru n$ zwischen der Sekundarschu le Nordeifel und dem Städt. §t.-Michael4ym:nasiurn Monschau Um die Zusammenarbeit zwischen der Sekundarschule Nordeifel und dem St. MichaelGymnasium Monschau formal zu sichern und in pädagogischer Hinsicht mit Leben zu füllen, wird zwischen den beteiligten Schulen diese Kooperationsvereinbarung gemäß § 4 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) abgeschlossen. ln der Gründungsphase der Sekundarschule Nordeifel beschränkt sich die Vereinbarung zunächst auf die nachstehenden Punkte: I. Wir achten den hohen Stellenwert des Elternwillens bei der Wahl und dem Wechsel der Schulform und kooperieren hinsichtlich der Übergangs- und Anschlussfähigkeit. ein gemeinsames lnteresse daran, den Übergang von der Sekundarschule und Sekundarstufe ll so zu gestalten, dass die individuellen Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich for:tgesetzt und ihre bereits erworbenen Z. Wir haben Kompetenzen möglichst bruchlos weiter entwickelt werden können. 3. Allen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, die am Ende der Klasse 10 die Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erfüllen, wird die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe des St. Michael-Gymnasiums garantiert. Die erforderliche Anzahl von Plätzen wird vorgehalten. 4. Mit übernahme der Aufnahmeverpflichtung gilt die Schule mit gymnasialer Oberstufe für die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule als nächstgelegene Schule im Sinne des § 9 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).